Lange Haftstrafen wegen Betrugs mit fiktiven Coronatestzentren in Millionenhöhe
Das Landgericht Köln hat zwei Männer wegen Millionenbetrugs mit fiktiven Coronatestzentren zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen für sechs Jahre sowie sieben Jahre und drei Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Ein weiterer Angeklagter erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von mehreren Millionen Euro an.
Das Gericht sah es in seinem am Dienstag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass die beiden Hauptangeklagten im Frühjahr 2022 den Betrieb von zehn Teststationen in Köln sowie Langenfeld vorgetäuscht und dadurch zu Unrecht mehr als 16 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten hatten. Verurteilt wurden sie wegen schweren Betrugs in bis zu 25 Fällen.
Den Hauptangeklagten war es gelungen, sich hohe Beträge für angeblich vorgenommene Coronatests erstatten zu lassen. Dafür nutzten sie Abrechnungs- und Prüfnummern real existierender Testzentren, um die Abrechnungsstelle zu täuschen.
Tatsächlich bestanden die angeblich von den Angeklagten betriebenen Zentren, von denen sich neun in Köln und eines in Langenfeld befinden sollten, dabei aber nur auf dem Papier. Die Männer wurden im Dezember 2022 bei einer Großrazzia festgenommen und saßen seither in Untersuchungshaft.
(A.Stefanowych--DTZ)