Deutsche Tageszeitung - Linke stellt Lauterbachs Klinikreform eigenes Konzept entgegen

Linke stellt Lauterbachs Klinikreform eigenes Konzept entgegen


Linke stellt Lauterbachs Klinikreform eigenes Konzept entgegen
Linke stellt Lauterbachs Klinikreform eigenes Konzept entgegen / Foto: © AFP/Archiv

Gemeinnützige Kliniken, Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten und deutlich verbesserte Bedingungen für das Personal: Die Linke stellt der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verfolgten Krankenhausreform ein eigenes Konzept entgegen. Der am Freitag veröffentlichte Entwurf mit dem Titel "Integrierte Versorgung statt Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft" wurde von Fachpolitikern aus Bund und Ländern erarbeitet und vom Parteivorstand beschlossen.

Textgröße ändern:

Zentraler Punkt ist eine "Entökonomisierung" des Kliniksystems. Anstelle der heutigen Fallpauschalen sollten die Krankenhäuser die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen; Defizite sollen von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. "Das Gesundheitssystem braucht eine Entprivatisierungsoffensive", heißt es in dem Papier außerdem. "Wir setzen auf den kommunalen und den freigemeinnützigen Sektor."

Als "zukünftiges Rückgrat" für eine integrierte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung schlägt die Linke "Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft" vor. "Sie erbringen ambulante, stationäre und notfallmedizinische Leistungen aus einer Hand und stellen die Anbindung an Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen sicher."

Ein Schwerpunkt liegt auch auf dem Personal. "Wir wollen starke politische Anreize für die Krankenhäuser setzen, die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern, z.B. durch verlässliche Dienstpläne, höhere Schichtzulagen, Vier-Tage-Woche und gute Personalschlüssel", heißt es in dem Konzept. "Verbindliche und bedarfsgerechte gesetzliche Personalvorgaben für alle Berufsgruppen" seien Voraussetzung für die gute und sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die Linke plädiert außerdem für bundeseinheitliche Qualitätskriterien, nach denen die Krankenhäuser ihre Leistungen anzubieten haben. "Qualitätskontrollen, Transparenz und Mitbestimmung von Patient:innen müssen in einem kostendeckenden System der Standard werden."

Die Länder müssten "ihrer Verpflichtung für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung nachkommen", fordert die Linke zudem. Dazu sei allerdings ein Eingreifen des Bundes nötig: Dieser solle "Anreize mit einer Zusatzfinanzierung setzen, wenn ein Bundesland überdurchschnittlich finanziert".

Lauterbach will die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Fallpauschalen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität der Behandlung erhöhen. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.

Zu Wochenbeginn erzielte Lauterbach eine Grundsatzeinigung mit den Bundesländern über die Eckpunkte der Reform. Über den Sommer soll ein entsprechender Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Die Reform soll ab dem Jahreswechsel greifen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Gesetzliche Krankenkassen melden Rekordausgaben für Medikamente

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel für Medikamente ausgeben müssen wie noch nie. Die Ausgaben erreichten laut einer Mitteilung des AOK-Bundesverbandes vom Dienstag einen Rekordwert von 54,0 Milliarden Euro. Damit stiegen die Kosten den Angaben zufolge innerhalb der vergangenen neun Jahre um 74 Prozent. Haupt-Kostentreiber sind patentgeschützte Arzneimittel, bei denen es zuletzt einen besonders hohen Preissprung gab.

Umfrage: 45 Prozent der Deutschen direkt oder indirekt von Depression betroffen

In Deutschland sind 45 Prozent der Menschen direkt oder indirekt von Depression betroffen. Das geht aus einer Umfrage der Stiftung Deutsche Depressionshilfe hervor, die am Dienstag in Leipzig veröffentlicht wurde. Demnach leiden 24 Prozent der Erwachsenen selbst an einer Depression, während 26 Prozent als Angehörige betroffen sind. Bei fünf Prozent trifft beides zu.

Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden

Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)

Klinikum Lippe: Zertifiziertes Vorhofflimmer-Zentrum bietet Spitzenversorgung bei Volkskrankheit

Das Klinikum Lippe erhält Zertifizierung als Vorhofflimmer-Zentrum und informierte mit Expertenvorträgen über die häufige Herzrhythmusstörung.

Textgröße ändern: