Deutsche Tageszeitung - Geteiltes Echo auf im Bundestag verabschiedete Pflegereform

Geteiltes Echo auf im Bundestag verabschiedete Pflegereform


Geteiltes Echo auf im Bundestag verabschiedete Pflegereform
Geteiltes Echo auf im Bundestag verabschiedete Pflegereform / Foto: © AFP/Archiv

Die im Bundestag verabschiedete Pflegereform ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die Diakonie Deutschland sprach am Freitag von einer "Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen". Die Reform lasse "vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern", erklärte die Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide. "Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen."

Textgröße ändern:

Das Gesetz sieht vor, dass Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen. Zudem gibt es ein sogenanntes Entlastungsbudget, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf auf 4,5 Prozent abgesenkt. Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen.

"Die Erhöhungen für die Angehörigen und Pflegebedürftigen liegen zwischen 14 und 40 Euro im Monat", sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, dem Rundfunksender SWR. Dies helfe den Bedürftigen kaum weiter. Der Pflegerat fordert deshalb, dass die Ausgaben dynamisch steigen sollten, "damit die Bedürftigen nicht immer wieder auf ein neues Gesetz warten müssen".

Die Stiftung Patientenschutz kritisierte, mit der Reform würden die selbst gesteckten Ziele des Koalitionsvertrags "nicht erreicht". Weder gebe es eine Dynamisierung der Pflegeleistungen noch würden die entnommenen Milliarden aus der Pandemiezeit in die Pflegeversicherung zurückgezahlt, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Die Altenpflege bleibt das Stiefkind der Bundesregierung."

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Erhöhung der Leistungen für pflegende Angehörige. "Die Menschen wollen möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit bleiben und dort gepflegt werden", erklärte Landkreistagspräsident Reinhard Sager. Wesentliche Reformschritte würden aber noch immer nicht angegangen: "Angesichts des Personalmangels haben wir heute schon mancherorts einen Pflegenotstand."

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) begrüßte, dass kurz vor der Abstimmung noch das Entlastungsbudget vereinbart wurde, um pflegenden Angehörigen Auszeiten zu ermöglichen. Dies sei "eine kleine Verbesserung", erklärte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. "Der Preis ist allerdings hoch, denn im Gegenzug hat die Regierung die Anhebung der Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege gekürzt." Dies zeige einmal mehr, "wie sehr die Finanzen der Pflege auf Kante genäht sind".

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Gesetzliche Krankenkassen melden Rekordausgaben für Medikamente

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel für Medikamente ausgeben müssen wie noch nie. Die Ausgaben erreichten laut einer Mitteilung des AOK-Bundesverbandes vom Dienstag einen Rekordwert von 54,0 Milliarden Euro. Damit stiegen die Kosten den Angaben zufolge innerhalb der vergangenen neun Jahre um 74 Prozent. Haupt-Kostentreiber sind patentgeschützte Arzneimittel, bei denen es zuletzt einen besonders hohen Preissprung gab.

Umfrage: 45 Prozent der Deutschen direkt oder indirekt von Depression betroffen

In Deutschland sind 45 Prozent der Menschen direkt oder indirekt von Depression betroffen. Das geht aus einer Umfrage der Stiftung Deutsche Depressionshilfe hervor, die am Dienstag in Leipzig veröffentlicht wurde. Demnach leiden 24 Prozent der Erwachsenen selbst an einer Depression, während 26 Prozent als Angehörige betroffen sind. Bei fünf Prozent trifft beides zu.

Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden

Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)

Klinikum Lippe: Zertifiziertes Vorhofflimmer-Zentrum bietet Spitzenversorgung bei Volkskrankheit

Das Klinikum Lippe erhält Zertifizierung als Vorhofflimmer-Zentrum und informierte mit Expertenvorträgen über die häufige Herzrhythmusstörung.

Textgröße ändern: