Deutsche Tageszeitung - Gericht bestätigt Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal

Gericht bestätigt Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal


Gericht bestätigt Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal
Gericht bestätigt Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal / Foto: © AFP/Archiv

Frankreichs oberstes Gericht hat die Mitverantwortung des TÜV Rheinland im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) endgültig bestätigt. Der TÜV Rheinland Frankreich sei bei der Prüfung der Implantate seinen "Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit" nicht nachgekommen, erklärte der Kassationsgerichtshof am Donnerstagabend. Der letztinstanzliche Richterspruch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entschädigung zehntausender betroffener Frauen auf der ganzen Welt.

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"Die fachliche Verantwortung liegt nachweislich beim TÜV Rheinland Frankreich", schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung und beantworteten damit eine der zentralen Frage in dem jahrelangen Rechtsstreit. Zudem kassierte der Kassationsgerichtshof mehrere Urteile unterer Instanzen vollständig oder in Teilen.

So wurde die Entscheidung eines Pariser Berufungsgerichts aufgehoben, die Verantwortlichkeit des TÜV auf einen Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 6. April 2010 zu beschränken. Dadurch waren die Forderungen hunderter Frauen nach Entschädigung zurückgewiesen worden. Die Fälle, in denen die Urteile aufgehoben wurden, verwies der Kassationsgerichtshof an ein Berufungsgericht im ostfranzösischen Lyon.

Der Skandal war im März 2010 ans Licht gekommen. Damals stellten die französischen Gesundheitsbehörden erstmals fest, dass die Brustimplantate von PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren. Der TÜV hatte sie allerdings von 1997 bis 2010 insgesamt 13 Mal geprüft und als unbedenklich zertifiziert. In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland, unter anderem auch in Deutschland.

Der Anwalt Olivier Aumaître, der in der Angelegenheit knapp 15.000 betroffene Frauen vertritt, sagte nach dem Urteil, der Kassationsgerichtshof bestätige "das Prinzip der Verantwortung des TÜV" und damit das "Entschädigungsverfahren für die Opfer, das darauf normalerweise folgt". Dadurch werde eine Gleichbehandlung der Opfer möglich. Andererseits kritisierte Aumaître, dass die Fälle nun an ein Gericht verwiesen worden sei, das sich in der Angelegenheit noch nicht auskenne.

Die Anwältin des TÜV, Christelle Coslin, sagte AFP, die Richtersprüche stellten zwar offensichtlich eine Entwicklung dar, setzten der Debatte aber kein Ende. "Aus unserer Sicht stellen sie mehr Fragen, als dass sie Antworten geben", sagte sie weiter. Viele Fragen müssten erneut diskutiert werden, zudem seien "tausende individuelle Begutachtungen" noch nicht abgeschlossen.

"Der große Abwesende ist PIP", fügte Coslin hinzu. Der TÜV werde verklagt, obwohl der Hersteller der Brustimplantate "den Betrug begangen" habe.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas war 2016 wegen schweren Betrugs sowie Täuschung des TÜV zu vier Jahre Haft und 75.000 Euro Strafe verurteilt worden. Sein Tod im Jahr 2019 setzte den Verfahren gegen sein Unternehmen ein Ende, das nach dem Skandal abgewickelt worden war.

Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million der minderwertigen Implantate verkauft. 400.000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon, insbesondere in Lateinamerika. Auch in Deutschland waren tausende Frauen von dem PIP-Skandal betroffen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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