Deutsche Tageszeitung - UN-Arbeitsorganisation: Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Produktivität

UN-Arbeitsorganisation: Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Produktivität


UN-Arbeitsorganisation: Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Produktivität
UN-Arbeitsorganisation: Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Produktivität / Foto: © AFP

Flexible und geringere Arbeitszeiten sind bei vielen Beschäftigten nicht nur willkommen, sie erhöhen auch die Produktivität. Davon könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt profitieren, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Darin werden die Erfahrungen aus der Zeit der Corona-Pandemie ausgewertet.

Textgröße ändern:

Der Studie zufolge arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten weltweit entweder erheblich länger oder kürzer als acht Stunden pro Tag an fünf Tagen die Woche - also 40 Stunden. Mehr als ein Drittel arbeitet demnach regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche; ein Fünftel der Beschäftigten weltweit dagegen arbeitet weniger als 35 Stunden pro Woche. Irregulär Beschäftigte haben demnach auch häufig sehr lange oder eher kurze Arbeitszeiten.

In der Corona-Pandemie mussten Unternehmen und Regierungen rasch reagieren, um Organisationen am Laufen und Beschäftigte im Job zu halten. Kurzarbeit für eine Vielzahl von Beschäftigten helfe, Entlassungen zu vermeiden, so die ILO. Zudem werde das eilends eingeführte Homeoffice fast überall auf der Welt die Art der Arbeit "in absehbarer Zukunft" grundlegend verändern.

Die in der Pandemie getroffenen Maßnahmen haben laut Studie "eine Menge Belege" dafür geliefert, dass Flexibilität hinsichtlich Zeit und Ort nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für das Unternehmen positiv sein könne. Die Flexibilität einzuschränken dagegen erhöhe die Kosten - etwa weil die Beschäftigten öfter kündigen und neue Leute gesucht werden müssen. "Programme für Work-Life-Balance sind ein Win-Win für Arbeitgeber und Beschäftigte", so das Fazit der Studie.

Die UN-Organisation empfiehlt den Regierungen, die guten Erfahrungen mit Kurzarbeit und Flexibilisierung der Arbeit aus der Corona-Pandemie zu nutzen. So könne Kurzarbeit nicht nur Beschäftigung sichern, sondern auch die Kaufkraft stärken und so die negativen Effekte einer Wirtschaftskrise abmildern. In vielen Ländern sollte die Politik laut ILO Arbeitszeitverkürzungen und eine "gesunde" Work-Life-Balance fördern und so die Produktivität verbessern.

Die ILO-Studie warnt aber auch vor den Gefahren des Homeoffice. Sie empfiehlt, dass Beschäftigte ein "Recht auf Abschalten" bekommen sollten, um die negativen Effekte einzudämmen.

Die ILO in Genf wurde 1919 gegründet und ist die älteste Sonderorganisation der UNO. Ihr gehören 187 Staaten an. Hauptziele der ILO sind die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Gesetzliche Krankenkassen melden Rekordausgaben für Medikamente

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel für Medikamente ausgeben müssen wie noch nie. Die Ausgaben erreichten laut einer Mitteilung des AOK-Bundesverbandes vom Dienstag einen Rekordwert von 54,0 Milliarden Euro. Damit stiegen die Kosten den Angaben zufolge innerhalb der vergangenen neun Jahre um 74 Prozent. Haupt-Kostentreiber sind patentgeschützte Arzneimittel, bei denen es zuletzt einen besonders hohen Preissprung gab.

Umfrage: 45 Prozent der Deutschen direkt oder indirekt von Depression betroffen

In Deutschland sind 45 Prozent der Menschen direkt oder indirekt von Depression betroffen. Das geht aus einer Umfrage der Stiftung Deutsche Depressionshilfe hervor, die am Dienstag in Leipzig veröffentlicht wurde. Demnach leiden 24 Prozent der Erwachsenen selbst an einer Depression, während 26 Prozent als Angehörige betroffen sind. Bei fünf Prozent trifft beides zu.

Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden

Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)

Klinikum Lippe: Zertifiziertes Vorhofflimmer-Zentrum bietet Spitzenversorgung bei Volkskrankheit

Das Klinikum Lippe erhält Zertifizierung als Vorhofflimmer-Zentrum und informierte mit Expertenvorträgen über die häufige Herzrhythmusstörung.

Textgröße ändern: