Deutsche Tageszeitung - Vier Jahre Haft für frühere Hebamme nach Tod von ungeborenem Kind bei Hausgeburt

Vier Jahre Haft für frühere Hebamme nach Tod von ungeborenem Kind bei Hausgeburt


Vier Jahre Haft für frühere Hebamme nach Tod von ungeborenem Kind bei Hausgeburt
Vier Jahre Haft für frühere Hebamme nach Tod von ungeborenem Kind bei Hausgeburt / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod eines Ungeborenen bei einer komplizierten Hausgeburt ist eine ehemalige Hebamme am Dienstag vom Landgericht im niedersächsischen Verden zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass die Frau nicht nach medizinischen Standards handelte. Sie verurteilte diese deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen sowie Körperverletzung durch Unterlassen.

Textgröße ändern:

Sechs Monate der Haftstrafe gelten demnach wegen der überlangen Dauer des Verfahrens bereits als vollstreckt. Der Fall hatte sich bereits 2015 in der Gemeinde Siedenburg zugetragen. Laut Anklage hatte die 61-jährige Beschuldigte damals eine Hausgeburt betreut, die sich über einen Zeitraum von rund 35 Stunden zog. Am Ende kam das Kind im Krankenhaus tot zur Welt.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, auf den schlechter werdenden Gesundheitszustand des noch ungeborenen Kindes und der Mutter nicht reagiert und keine ärztliche Hilfe organisiert zu haben. Laut Urteil starb das Kind an Sauerstoffmangel durch das Einatmen von Fruchtwasser.

Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigte hatte auf Freispruch plädiert.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Klinikreform: Krankenhausgesellschaft kritisiert fehlende Überbrückungsfinanzierung

Nach der Verabschiedung der Klinikreform im Bundesrat hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die fehlende Übergangsfinanzierung kritisiert. DKG-Präsident Ingo Morell sagte am Samstag im Deutschlandfunk, er hätte sich eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gewünscht, um "wesentliche Teile des Gesetzes noch zu korrigieren".

Bundesrat gibt grünes Licht für Lauterbachs Krankenhausreform

Lange stand die Krankenhausreform auf der Kippe, nun herrscht Klarheit: Der Bundesrat billigte das Großvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag trotz erheblicher Vorbehalte der Unions-Länder. Die Forderung Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen und die Reform damit vorerst zu stoppen, fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Lauterbach reagierte erleichtert und sagte, die Krankenhaus-Landschaft werde sich in den nächsten 20 Jahren grundsätzlich verändern - "und zwar zum Guten".

Smog in Neu Delhi: Oberstes Gericht ordnet Durchsetzung von Fahrverboten an

Im Kampf gegen die Luftverschmutzung in Neu Delhi hat das Oberste Gericht Indiens eine strengere Durchsetzung von Fahrverboten angeordnet. Das Gericht forderte Stadtverwaltung und Polizei am Freitag auf, an allen 113 Zufahrtsstraßen Kontrollpunkte einzurichten, um besonders umweltschädliche Fahrzeuge an der Einfahrt in die Hauptstadt zu hindern.

Umfrage: Hälfte der Deutschen vereinbart Arzttermine online

Die Hälfte der Deutschen hat einer Umfrage zufolge schon mindestens einen Arzttermin online vereinbart. Am verbreitesten ist die Buchung über Terminplattformen, wie der Digitalverband Bitkom am Freitag in Berlin mitteilte. 39 Prozent nutzten eine dieser Plattformen bereits. 33 Prozent vereinbarten einen Termin per E-Mail oder auf der Homepage.

Textgröße ändern: