Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich soll zum Jahresende auslaufen
Die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll voraussichtlich zum Jahresende auslaufen. Zur Begründung verwies ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag darauf, dass voraussichtlich zum Jahreswechsel die Omikron-Sublinie BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren würden.
Die Corona-Impfungen verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus, sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung."
Seit einigen Wochen breitet sich nach Angaben des Robert-Koch-Instituts die BA.5-Sublinie BQ.1.1 zunehmend in Deutschland aus. In der zweiten Novemberwoche lag ihr Anteil bei acht Prozent. Es handelt sich um eine sogenannte Immunflucht-Variante. Dies bedeutet, dass das Virus die Immunabwehr besser umgehen kann als die Vorgängervarianten und die Ansteckung beziehungsweise Übertragungsintensität höher ist.
Die einrichtungsbezogene Impflicht sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege seit dem 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen. Möglich sind Sanktionen von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot. Bis zum Abschluss der Prüfung ist aber eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich.
Die Regelung ist von Anfang an umstritten. Im Oktober forderten Bayern, Sachsen und Thüringen ein Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Zuletzt schloss sich auch die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll (SPD), dieser Forderung an.
(O.Tatarinov--DTZ)