Telefonische Krankschreibung bei leichten Infekten bis Ende März möglich
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten ist bis Ende März nächsten Jahres möglich. Die bislang bis Ende November befristete Regelung wurde verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit müssen Patienten mit leichten Infekten nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können dem Arzt am Telefon ihre Beschwerden schildern.
Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.
Es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Corona-Infektionszahlen in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln würden, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Erschwerend komme hinzu, dass die Erkältungs- und Grippesaison bevorstehe. "Beide Punkte sprechen dafür, auf Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal zu setzen und die telefonische Krankschreibung zu verlängern", betonte Hecken.
Die Krankschreibung per Telefon war erstmals im Frühjahr 2020 wegen Corona eingeführt und mehrfach verlängert worden.
(P.Tomczyk--DTZ)