Berliner Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Lauterbach ein
Das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Mitte hat die Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Isolationsvorschriften des Landes eingestellt. "Das Gesundheitsamt hat keine Rechtswidrigkeiten festgestellt und das Verfahren abgeschlossen", sagte ein Sprecher des Bezirks am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Zuerst hatte darüber die "Welt" berichtet.
Beim Gesundheitsamt waren fünf Anzeigen gegen Lauterbach eingegangen. Noch am Freitag erklärte ein Sprecher, dass diesen nachgegangen werde. Auslöser waren Lauterbachs Corona-Infektion und seine anschließende Isolation gewesen. Am 4. August war der SPD-Politiker positiv auf das Coronavirus getestet worden, seine Amtsgeschäfte führte er deshalb vorübergehend aus der häuslichen Isolation heraus.
Nach sechs Tagen nahm er wieder an einer Kabinettssitzung teil. Der ARD sagte er am selben Tag, dass er zwar wieder negativ sei, sich aber nicht ganz fit fühle. Die Corona-Verordnung des Landes Berlin sieht jedoch eine vorzeitige Beendigung der zehntägigen Isolationspflicht erst dann vor, wenn der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist.
Der Gesundheitsminister sah hier - wie der Bezirk nun auch - jedoch keinen Verstoß gegen Isolationsvorschriften. Der CT-Wert eines PCR-Tests fünf Tage nach seiner Infektion habe deutlich über 30 gelegen und somit angezeigt, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr infektiös gewesen sei, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag auf Anfrage.
Vor dem Verlassen der Isolation am 10. August seien zudem drei Schnelltests negativ und Lauterbach seit mehr als 48 Stunden symptomfrei gewesen. "Nach unseren Informationen ist der Fall für das Gesundheitsamt erledigt", hatte das Ministerium deshalb bereits am Freitag erklärt.
(G.Khurtin--DTZ)