Deutsche Tageszeitung - Bund will Kliniken zur Bereitstellung von genügend Pflegekräften verpflichten

Bund will Kliniken zur Bereitstellung von genügend Pflegekräften verpflichten


Bund will Kliniken zur Bereitstellung von genügend Pflegekräften verpflichten
Bund will Kliniken zur Bereitstellung von genügend Pflegekräften verpflichten / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung will die Krankenhäuser in Deutschland per Gesetz verpflichten, für ausreichendes Pflegepersonal in den Kliniken zu sorgen. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Pflegeentlastungsgesetz macht dafür entsprechende Vorgaben.

Textgröße ändern:

Das Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dazu soll das Instrument zur Pflegepersonalbemessung - PPR 2.0 - eingesetzt werden, das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen Beteiligten entwickelt wurde.

"Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche", erklärte Lauterbach anlässlich des Kabinettsbeschlusses. "Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche und ihre Stationen gut besetze, werde Pflegekräfte halten oder am Arbeitsmarkt neue gewinnen. "Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern."

Das Instrument PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden: Ab 1. Januar 2023 soll die Erprobungsphase starten. Hier wird die PPR 2.0 dem Praxistest unterzogen. Dafür wird eine repräsentative Auswahl von Krankenhäusern getroffen. Auf dieser Basis sollen in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung von PPR 2.0 abgesehen werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

"Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform

Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern der Krankenhausreform gewarnt. "Da geht es um alles", schrieb Lauterbach am Donnerstag im Netzwerk X mit Blick auf das Votum der Länderkammer. "Die Reform würde durch mehr Spezialisierung jeden Tag Menschen das Leben retten." Ob die Länder das Reformgesetz am Freitag passieren lassen, war allerdings unklar. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer leisten Widerstand.

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landeten, ist 2023 deutlich zurückgegangen. Bundesweit sei im Vergleich zu 2022 ein Rückgang um 19 Prozent zu verzeichnen, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am Donnerstag in Hamburg mit. Sie bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern: