Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt Corona-Regelwerk für Herbst und Winter

Bundeskabinett beschließt Corona-Regelwerk für Herbst und Winter


Bundeskabinett beschließt Corona-Regelwerk für Herbst und Winter
Bundeskabinett beschließt Corona-Regelwerk für Herbst und Winter / Foto: © AFP

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben - etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen strengere Vorgaben zu beschließen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet, dass dies bald geschehen wird - und dass dann regional wieder Maskenpflichten für Innenräume gelten.

Textgröße ändern:

"Ich rechne mit einer erheblichen Corona-Welle im Herbst", sagte Lauterbach. Das neue Infektionsschutzgesetz solle das "Instrumentarium" liefern, mit der Pandemie umzugehen. "Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden", sagte er. Ziel der neuen Regeln sei es, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.

Lauterbach und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.

Die Vorlage stellt es den Ländern nun frei, die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen aufzuheben, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Dies soll auch für Genesene gelten.

In einer ersten Vorlage war vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dann verbindlich erfolgen soll. Kritiker hatten bemängelt, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.

Lauterbach rechnet nach eigenen Worten mit einer baldigen Rückkehr zu regional begrenzten Maskenpflichten im öffentlichen Leben. "Ich persönlich gehe davon aus, dass wir im Oktober Schwierigkeiten bekommen werden", sagte er. Dann würden die ersten Länder von der Möglichkeit strengerer Corona-Schutzvorschriften Gebrauch machen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der die Vorlage gemeinsam mit Lauterbach vorstellte, betonte, dass das neue Gesetz den Ländern viele "Optionen" im Kampf gegen die Pandemie gebe - dass die Länder diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen müssten.

Buschmann warnte angesichts der derzeit eher entspannten Infektionslage vor einer Pandemiemüdigkeit. "Es gibt im Moment das Gefühl: Kann dieser ganze Mist nicht vorbei sein?", sagte der Minister. "Aber das Virus ist eben noch nicht weg."

Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, Hygiene und Testen kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.

Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.

Bundesweit soll ab Oktober eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.

In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.

Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

"Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform

Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern der Krankenhausreform gewarnt. "Da geht es um alles", schrieb Lauterbach am Donnerstag im Netzwerk X mit Blick auf das Votum der Länderkammer. "Die Reform würde durch mehr Spezialisierung jeden Tag Menschen das Leben retten." Ob die Länder das Reformgesetz am Freitag passieren lassen, war allerdings unklar. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer leisten Widerstand.

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landeten, ist 2023 deutlich zurückgegangen. Bundesweit sei im Vergleich zu 2022 ein Rückgang um 19 Prozent zu verzeichnen, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am Donnerstag in Hamburg mit. Sie bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern: