Lauterbach verteidigt Infektionsschutzgesetz und zeigt sich gesprächsbereit
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt weiterhin das neue Infektionsschutzgesetz, zeigt sich nach der Kritik aus den Ländern aber auch gesprächsbereit. Es werde in der kommenden Woche neuerliche Beratungen mit den Chefs der Staatskanzleien geben, sagte Lauterbach am Freitag in Berlin. "Es ist nicht in Stein gegossen."
Insbesondere die geplante Regelung, dass die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen entfallen soll, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt oder die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, ist Lauterbach zufolge durchaus umsetzbar. Die Drei-Monats-Regel sei sinnvoll, weil nach derzeitiger Einschätzung die erwarteten, angepassten Impfstoffe so lange vor einer Infektion schützen. Dies bedeute aber nicht, dass sich jeder alle drei Monate impfen lassen soll, denn der Schutz vor einer schweren Erkrankung halte länger.
Lauterbach kündigte zudem eine Neuerung für die Corona-Warnapp an: Sie solle bei Frischgeimpften grün aufleuchten, was die Prüfung erleichtere, betonte der Gesundheitsminister.
Die Landesgesundheitsminister hatten nach ihren Beratungen am Dienstag erklärt, die Ausnahmen seien kaum umsetzbar. So soll nach dem Gesetzentwurf von Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Maskenpflicht für Frischgeimpfte und Getestete bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie in der Gastronomie entfallen.
Lauterbach verteidigte zudem den ebenfalls von den Ländern kritisierten Verzicht auf Grenzwerte, ab denen weitergehende Maßnahmen greifen sollen. Der Versuch, mit Grenzwerten zu arbeiten, sei immer wieder gescheitert, Rechtsfester sei es stattdessen, "mit einer Beschreibung der Gefahr zu operieren".
So seien etwa die Fallzahlen nicht sonderlich aussagekräftig, wenn eine "riesige Dunkelziffer" bestehe. So könne es etwa günstiger sein, auf die Abwasserkontrolle zu setzen oder die Situation auf den Intensivstationen in den Blick zu nehmen.
Dennoch werde er sich die Einwände der Länder anhören, die ihre Kritik "sehr schwungvoll" vorgetragen hätten, sagte der Minister. Lauterbach bekräftigte das Ziel, das neue Infektionsschutzgesetz am 24. August im Bundeskabinett und im September dann im Bundestag zu beraten. Ende September läuft das bisherige Infektionsschutzgesetz aus, Anfang Oktober sollen die
(P.Hansen--DTZ)