Deutsche Tageszeitung - Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg

Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg


Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg
Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg / Foto: © AFP

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seinen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die am Freitag Ländern und Verbänden zugeleitet wurde, sieht zum Ausgleich des Rekorddefizits von 17 Milliarden Euro unter anderem eine befristete Solidarabgabe der forschenden Pharma-Unternehmen und einen erhöhten Bundeszuschuss vor.

Textgröße ändern:

Angehoben werden soll auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag, allerdings soll die genaue Höhe erst auf der Grundlage der für Herbst erwarteten Berechnung des Schätzerkreises festgelegt werden. Lauterbach hatte bei der Vorstellung von Eckpunkten für die GKV-Finanz-Stabilisierung in der vergangenen Woche von einer Anhebung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozentpunkte gesprochen. Dieser Betrag wird im jetzigen Entwurf aber nicht genannt.

Die forschenden Pharma-Unternehmen sollen Einmal-Zahlungen von jährlich einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds abführen - und zwar zwei Jahre lang. Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.

Der bestehende Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird von 14,5 Milliarden Euro wird für 2023 um zwei Milliarden Euro erhöht. Der Bund gewährt der GKV zudem ein unverzinsliches langfristiges Darlehen für 2023 von einer Milliarden Euro. Die gesetzlichen Kassen müssen zudem überschüssige Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird auf 0,25 Monatsausgaben halbiert.

Auch die Apotheken müssen einen Beitrag leisten. Der Abschlag, den sie den Kassen für jedes Arzneimittelpackung gewähren müssen, wird für zwei Jahre von 1,77 Euro auf zwei Euro angehoben. Abgeschafft wird die extrabudgetäre Vergütung, die die Vertragsärzte für Neupatienten bekommen, die über die Terminservicestellen vermittelt werden. Begrenzt werden zudem die Honorarzuwächse von Zahnärzten.

"Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit", erklärte Lauterbach. "Deshalb müssen alle Beteiligten einen Beitrag zu deren Stabilisierung leisten." Trotz des Milliardendefizite gebe es aber keine Abstriche in der Versorgung. "Leistungskürzungen bleiben ausgeschlossen." Für die Ausarbeitung künftiger Finanzreformen werde er eine Expertenkommission berufen.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

"Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform

Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern der Krankenhausreform gewarnt. "Da geht es um alles", schrieb Lauterbach am Donnerstag im Netzwerk X mit Blick auf das Votum der Länderkammer. "Die Reform würde durch mehr Spezialisierung jeden Tag Menschen das Leben retten." Ob die Länder das Reformgesetz am Freitag passieren lassen, war allerdings unklar. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer leisten Widerstand.

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landeten, ist 2023 deutlich zurückgegangen. Bundesweit sei im Vergleich zu 2022 ein Rückgang um 19 Prozent zu verzeichnen, teilte die Krankenkasse DAK-Gesundheit am Donnerstag in Hamburg mit. Sie bezog sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts.

"Wir verlieren jeden Tag Leben": Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform verteidigt. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern: