Oberster US-Gerichtshof lehnt weiteren Berufungsantrag von Bayer gegen Glyphosat-Urteil ab
Im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hat der Chemiekonzern Bayer eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte es am Montag ab, sich mit einem Berufungsantrag des deutschen Unternehmens im Fall des Ehepaars Alva und Alberta Pilliod zu befassen. Damit ist die Verurteilung zur Zahlung von 87 Millionen Dollar (82 Millionen Euro) rechtskräftig. Vergangene Woche hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall bereits genauso entschieden.
Hintergrund ist die Frage, ob Roundup - ein Produkt des 2018 von Bayer aufgekauften US-Agrarkonzerns Monsanto - krebserregend ist oder nicht. Alva und Alberta Pilliod waren beide an einem Lymphom erkrankt, für das sie den jahrelangen Gebrauch von Roundup verantwortlich machen.
Der Konzern erklärte auf seiner Website, er sei mit der Entscheidung des Gerichts "nicht einverstanden". Sie sei jedoch angesichts der Ablehnung des sogenannten Hardeman-Falls in der vergangenen Woche nicht überraschend. Der Supreme Court hatte auch den Fall des Rentners Edwin Hardeman, bei dem 2015 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden war, nicht zur Überprüfung angenommen.
Bayer bestreitet, dass Roundup krebserregend ist. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland waren ebenfalls zu dem Schluss gelangt, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.
Der Roundup-Streit hat zu einer wahren Klagewelle gegen Bayer geführt. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits 107.000 der etwa 138.000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt.
(Y.Leyard--DTZ)