Deutsche Tageszeitung - Bund-Länder-Beratungen zu Flüchtlingen und Corona-Schutzmaßnahmen begonnen

Bund-Länder-Beratungen zu Flüchtlingen und Corona-Schutzmaßnahmen begonnen


Bund-Länder-Beratungen zu Flüchtlingen und Corona-Schutzmaßnahmen begonnen
Bund-Länder-Beratungen zu Flüchtlingen und Corona-Schutzmaßnahmen begonnen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Donnerstagnachmittag ihre Beratungen über den Umgang mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begonnen. Die Länder fordern vom Bund eine bessere Koordination bei der Verteilung der Neuankömmlinge und mehr Geld für deren Versorgung. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte im Deutschlandfunk, die Frage der Finanzierung werde "ein zentrales Thema sein".

Textgröße ändern:

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht von Kosten im Milliardenbereich aus. "Für Unterbringung und Integration müssen etwa 1000 Euro pro Person und Monat angesetzt werden", rechnete Städtebund-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in der "Bild"-Zeitung vor. Die "Milliardenausgaben" müssten "Bund und Länder übernehmen".

Weiteres Thema der Bund-Länder-Gespräche ist die Corona-Politik. Ab Sonntag laufen die meisten Corona-Eindämmungsmaßnahmen grundsätzlich aus. Viele Länder haben sich allerdings bereits entschlossen, eine Übergangsfrist im neuen Infektionsschutzgesetz zu nutzen, wodurch bestehende Maßnahmen bis zum 2. April noch beibehalten werden können.

Danach würden nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Personennahverkehr gelten. Weitergehende Schutzmaßnahmen wären nur für Hotspots, also besonders betroffene Regionen, möglich. Die überwiegende Zahl der Bundesländer hält die dafür von der Ampel-Koalition geplante Regelung aber für zu unpräzise und kritisiert zudem das Zusammenstreichen des Maßnahmenkatalogs als verfrüht.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

KKH-Daten: Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs deutlich gestiegen

Die Zahl der Diagnosen von schwarzem und weißem Hautkrebs sind deutlich gestiegen. Das belegen Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), welche die Kasse am Donnerstag in Hannover veröffentlichte. Zwischen 2013 und 2023 erhöhte sich demnach die Zahl der Versicherten, die deutschlandweit aufgrund der Diagnose schwarzer Hautkrebs in ärztlicher Behandlung waren, um 28 Prozent.

Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an

Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.

EU-Rechnungshof: Corona-Hilfen verzögern sich

Der Europäische Rechnungshof hat Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfsgelder bemängelt. Wenn die Mittel aus dem milliardenschweren EU-Wiederaufbaufonds weiter so langsam flössen wie bisher, könnten Projekte nicht fristgemäß bis 2026 abgeschlossen werden, warnten die Rechnungsprüfer in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. In Ländern wie Italien oder Rumänien drohten Investitionen damit in den Sand gesetzt zu werden.

BGH hebt Verurteilung von Essener Oberarzt wegen Totschlags an Coronapatient auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Coronapatienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen. (Az. 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23)

Textgröße ändern: