Deutsche Tageszeitung - BGH bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten im Berliner Raserfall

BGH bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten im Berliner Raserfall


BGH bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten im Berliner Raserfall
BGH bestätigt Mordurteil gegen Hauptangeklagten im Berliner Raserfall / Foto: ©

Im Berliner Raserfall ist das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag seine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft, weil er bei einem illegalen Rennen am Kurfürstendamm einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Das Mordurteil gegen den zweiten Raser hob der BGH dagegen auf. Über seinen Fall muss deshalb ein drittes Mal verhandelt werden. Ein erstes Mordurteil hatte der BGH noch komplett gekippt. (Az. 4 StR 482/19)

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Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren Anfang 2016 nachts bei einem illegalen Autorennen über mehrere rote Ampeln gerast. Auf einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Wagen das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb. Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Berlin deshalb beide Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es war das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall.

Der BGH hob dieses Urteil aber im März 2018 auf. Der neue Prozess in Berlin endete im vergangenen Jahr jedoch wieder mit einem Mordurteil für beide Männer. Weil die Angeklagten Revision gegen diese Entscheidung einlegten, musste der Bundesgerichtshof sich ein zweites Mal mit dem Berliner Raserfall beschäftigen.

Die Verurteilung der unmittelbaren Unfallverursachers hielt nun der Prüfung der Bundesrichter stand. Der BGH verwarf seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin. Die Verurteilung wegen Mordes sei "tragfähig" begründet worden, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible.

Laut der BGH-Entscheidung belegte das Landgericht in seinem Fall, dass er erkannt habe, "das Rennen nur bei maximaler Risikosteigerung auch für Dritte unter Zurückstellung aller Bedenken gewinnen zu können". Ihm seien deshalb die Folgen des "bewusst hochriskanten Fahrverhaltens gleichgültig" gewesen. Der Gerichtshof bestätigte in seinem Fall die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen.

Das Mordurteil gegen den zweiten Raser wurde dagegen aufgehoben. Das Landgericht Berlin muss sich deshalb mit seinem Fall nun ein drittes Mal befassen. Die Verurteilung als Mittäter habe keinen Bestand haben können, "weil die Beweiswürdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trägt", erklärte der BGH.

Raserfälle beschäftigen die Gerichte in Deutschland immer wieder. Anfang 2019 bestätigte der BGH bereits eine Verurteilung wegen Mordes in einem Fall aus Hamburg. Dabei handelte es sich aber nicht um ein illegales Autorennen. Der Angeklagte verursachte den tödlichen Unfall auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlen Taxi.

Jeweils im Einzelfall muss bei solchen Raserfällen vor allem entschieden werden, ob es sich um fahrlässige Tötung oder doch um Mord handelt. Es gebe keine "fallübergreifenden Lösungen" dafür, wo Fahrlässigkeit ende und bedingter Vorsatz beginne, sagte die Vorsitzende Richterin Sost-Scheible.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das BGH-Urteil als eindeutiges Signal an die Raserszene. "Künftig wird allen klar sein, dass, wer den öffentlichen Verkehrsraum zu seiner persönlichen Rennstrecke macht, einen Mord begehen kann", erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens.

(N.Loginovsky--DTZ)

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