Gericht: Schülertablet für digitalen Unterricht ist pandemiebedingter Mehrbedarf
Zur Teilnahme am digitalen Unterricht haben Schüler, die Sozialleistungen beziehen, einem Gerichtsbeschluss zufolge Anspruch auf Finanzierung des erforderlichen Tablets. Im Regelbedarf sei die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht daheim nicht berücksichtigt, befand das Landessozialgericht in Essen in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. (Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B)
Die Kosten für das Tablet stellten einen "anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf" dar, entschieden die Richter. Es handle sich um einen "grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe". Denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden. Die Kosten für die Anschaffung veranschlagte das Gericht mit 150 Euro.
(A.Stefanowych--DTZ)