EuGH-Urteile zu Regelungen für Kinder von Grenzgängern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) zwei Urteile zu Regelungen für Kinder von Grenzgängern, die in unterschiedlichen EU-Ländern leben und arbeiten. In einem Fall geht es um die Übernahme von Schulbeförderungskosten in Rheinland-Pfalz, im anderen um das Kindergeld für Stiefkinder in Luxemburg. In beiden Fällen riefen nationale Gerichte den EuGH zur Auslegung des Unionsrechts an. (Az. C-830/18 und C-802/18)
Hintergrund des Rechtsstreits in Rheinland-Pfalz ist die Weigerung des Landkreises Südliche Weinstraße, die Schulbeförderungskosten für zwei dort zur Schule gehende Kinder einer deutschen Familie zu übernehmen, die im französischen Elsass wohnt. Die Mutter ist Grenzgängerin und arbeitet in Deutschland. Im Streit um das Kindergeld für Stiefkinder geht es um eine Änderung im luxemburgischen Sozialgesetzbuch. Einem französischen Grenzgänger wurde daraufhin mitgeteilt, dass er kein Kindergeld mehr für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind seiner Frau aus einer früheren Beziehung bekommen werde.
(W.Budayev--DTZ)