Deutsche Tageszeitung - Gericht weist Eilantrag gegen Verbot von Late-Night-Shopping wegen Corona zurück

Gericht weist Eilantrag gegen Verbot von Late-Night-Shopping wegen Corona zurück


Gericht weist Eilantrag gegen Verbot von Late-Night-Shopping wegen Corona zurück
Gericht weist Eilantrag gegen Verbot von Late-Night-Shopping wegen Corona zurück / Foto: ©

Wegen der Coronakrise dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge Städte unter bestimmten Umständen auch sogenannte Late-Night-Shoppings verbieten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte nach Angaben einer Sprecherin vom Montag einen Eilantrag gegen die Stadt Werthein ab, die eine solche für den vergangenen Samstagabend geplante Veranstaltung untersagt hatte. Die Stadt habe das Verbot "aller Voraussicht nach zu Recht ausgesprochen". (Az.: 16 K 1466/20)

Textgröße ändern:

Das Verbot des Late-Night-Shoppings in eineme Einkaufszentrum stelle eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dar, befanden die Richter. Denn die einschlägige Vorschrift beziehe sich ausdrücklich auf das Verbot oder die Beschränkung von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen mit einer größeren Anzahl von Menschen, zu denen das Late-Night-Shopping zählen dürfte.

Das Late-Night-Shopping ziele gerade darauf ab, durch entsprechende Werbung und zusätzliche Angebote sowie ab 20.00 Uhr geltende Rabatte einen Eventcharakter zu schaffen. Es solle somit für einen außergewöhnlich hohen Besuch und damit für eine Menschenansammlung auf begrenztem Raum sorgen, insbesondere auch in den Räumen der Ladenlokale.

Dem stehe im vorliegenden Fall auch nicht der Einwand entgegen, das Einkaufszentrum sei kein geschlossenes Zentrum, sondern eine offene Fußgängerzone unter freiem Himmel mit kleinen Ladeneinheiten. Denn Anordnungen nach dem entsprechenden Paragrafen des IfSG setzten gerade nicht voraus, dass die Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen in geschlossenen Räumen stattfinden würden.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Vor Autogipfel: IG Metall fordert neues Förderpaket für E-Autos

Vor dem für Montag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einberufenen Autogipfel fordert die Gewerkschaft IG Metall ein Förderpaket für E-Autos. Nötig sei ein "schnelles, neues Förderpaket, das den Verkauf von E-Autos ankurbelt", sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der "Bild am Sonntag". Auf eine Abwrackprämie beim Tausch auf ein E-Auto dringt die SPD. Kritik an weiteren Subvention kam hingegen bereits aus der FDP und der Union.

Mindestens ein Todesopfer und elf Vermisste nach Überschwemmungen in Japan

Nach schweren Regenfällen ist in Japan bei Überschwemmungen und Erdrutschen mindestens ein Mensch ums Leben gekommen. Mindestens elf weitere Menschen wurden am Sonntag nach Behördenangaben weiter vermisst. Die Naturkatastrophe traf die Halbinsel Noto in der Region Ishikawa, in der zu Jahresanfang mehr als 300 Menschen bei einem schweren Erdbeben ums Leben gekommen waren.

21-Jähriger würgt in Niedersachsen Polizist bis zu Bewusstlosigkeit - Haftbefehl

Weil er einen Polizisten bis zur Bewusstlosigkeit würgte, ist in Niedersachsen ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück am Sonntag mitteilte, waren am Samstagmorgen gegen 05.00 Uhr Polizeibeamte zu einer Schlägerei im Kneipenviertel von Meppen gerufen worden. Zwei Beamte verfolgten anschließend den ihnen als Tatverdächtigen genannten 21-Jährigen.

Niedersachsen: 19-Jähriger von Maishäcksler erfasst und schwer verletzt

In Niedersachsen ist ein 19-Jähriger in einen Maishäcksler geraten und dabei schwer verletzt worden. Wie am Sonntag die Freiwillige Feuerwehr in Osterholz-Scharmbeck mitteilte, war der junge Mann am Samstagnachmittag auf einem Feld zwischen den Ortsteilen Hülseberg und Ohlenstedt von dem Maishäcksler erfasst worden. Dabei geriet er mit beiden Beinen in das Häckselwerk - für Feuerwehr und Rettungskräfte begann damit eine komplexe Rettungsaktion.

Textgröße ändern: