BGH: Warnapp des DWD darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei sein
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf in einer Warnapp nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten. Allgemeine Informationen zum Wetter kann der nationale meteorologische Dienst dagegen in einem solchen Angebot nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Damit hatte die Klage des privaten Anbieters WetterOnline gegen die Warnapp Erfolg. (Az. I ZR 126/18)
Der DWD hatte ein App angeboten, mit der nicht nur Wetterwarnungen, sondern etwa auch allgemeine Wetterberichte abgerufen werden konnten. Dagegen erhob das Unternehmen WetterOnline eine Unterlassungsklage. Es hielt das Angebot für wettbewerbswidrig, weil es private Anbieter benachteilige.
Der BGH folgte dieser Argumentation. Der Deutsche Wetterdienst habe mit dem Angebot die gesetzlichen Grenzen für seine Tätigkeit überschritten, entschieden die Karlsruher Richter. Die Regelungen hätten den Zweck, die Betätigung des DWD auf dem Markt zum Schutz von privaten Mitbewerbern zu begrenzen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)