Bundesgerichtshof entscheidet über Warnapp des Deutschen Wetterdiensts
Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr), ob der Deutsche Wetterdienst in einer kostenlosen und werbefreien Warnapp auch weitergehende Informationen zum Wetter geben darf. Der private Anbieter WetterOnline hält ein solches Angebot für wettbewerbswidrig, weil es mit Informationen über Unwetterwarnungen hinaus die privaten Anbieter benachteilige. Das Unternehmen erhob deshalb eine Unterlassungsklage. (Az. I ZR 126/18)
Vor dem Landgericht Bonn war die Klage zunächst erfolgreich, das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies diese dagegen durch ein Teilurteil ab. Das OLG kam zu dem Schluss, dass der Deutsche Wetterdienst im Rahmen seines ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs tätig. Der Bundesgerichtshof muss nun abschließend über die von WetterOnline dagegen eingelegte Revision entscheiden.
(W.Uljanov--DTZ)