Deutsche Tageszeitung - Gericht: Auto bei automatischem Transport durch Waschstraße nicht in Betrieb

Gericht: Auto bei automatischem Transport durch Waschstraße nicht in Betrieb


Gericht: Auto bei automatischem Transport durch Waschstraße nicht in Betrieb
Gericht: Auto bei automatischem Transport durch Waschstraße nicht in Betrieb / Foto: ©

Während des automatischen Transports durch eine Waschstraße befindet sich ein Auto aus juristischer Sicht nicht in Betrieb. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz nach Angaben vom Montag in einem Schadenersatzprozess um einen Unfall in einer Waschanlage. Entsprechend haftet ein Halter demnach auch nicht auf Grundlage der im Paragraf sieben des Straßenverkehrsgesetzes dargelegten Regelungen zur Betriebsgefahr. (Az. 12 U 57/19)

Textgröße ändern:

Mit ihrem rechtskräftigen Urteil bestätigten die Richter in zweiter Instanz eine Entscheidung des Koblenzer Landgerichts. Es ging um einen Auffahrunfall in einer Waschstraße, durch den bei ausgeschaltetem Motor hintereinander zwei Autos auf Förderrollen gezogen worden waren.

Als eine Rolle des Förderbands unter dem Hinterrad des ersten Wagens durchrutschte, stoppte dieses ab. Deshalb bremste der Besitzer des zweiten Autos. Dabei drückte nach Gerichtsangaben ein Trockengebläse der Waschanlage auf das Heck seines Fahrzeugs und verursachte einen Sachschaden von 4500 Euro. Der Mann verklagte deshalb die Besitzerin des ersten Autos, ihm den Schaden zu ersetzen.

Eine Haftung auf der Basis der allgemein von einem Auto ausgehenden Betriebsgefahr schied nach Ansicht der Richter aber aus, weil sich das Auto der Frau in der fraglichen Situation nicht in Betrieb befand. Während des automatischen Transports durch eine Waschstraße komme "weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen", hieß es in der Begründung ihres Beschlusses.

Generell wäre eine Haftung zwar auch noch aus anderen Gründen möglich gewesen. Auch dies sah das Gericht im vorliegenden Fall aber nicht als gegeben an. Dafür hätte der Kläger nachweisen müssen, dass die von ihm verklagte Fahrerin die Störung des Waschvorgangs selbst verursacht hätte - etwa dadurch, dass sie ihren Wagen eigenmächtig gebremst hätte.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (15.00 Uhr) über den Fall des sogenannten Maskenrichters von Weimar. Christian D., Richter am Amtsgericht der thüringischen Stadt, kippte im April 2021 als Familienrichter an zwei Schulen die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen. Die Entscheidung wurde wenig später kassiert, weil Familienrichter für solche Fragen gar nicht zuständig sind. (Az. 2 StR 54/24)

Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"

Der ugandische Oppositionspolitiker Kizza Besigye ist nach Angaben seiner Ehefrau bei einem Aufenthalt in der kenianischen Hauptstadt Nairobi "entführt" worden. Besigye sei am vergangenen Samstag verschleppt worden und werde nun "in einem Militärgefängnis in Kampala" in Uganda festgehalten, erklärte Besigyes Frau Winnie Byanyima, eine ranghohe UNO-Vertreterin, am Dienstag im Onlinedienst X. Sie forderte die ugandische Regierung dazu auf, ihren Mann "unverzüglich freizulassen".

Afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi mit Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet

Die für ihren Einsatz gegen die Unterdrückung von Frauen durch die radikalislamischen Taliban bekannte 17-jährige afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi ist mit dem Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet worden. Ibrahimi erhielt die von der Stiftung KidsRights vergebene Auszeichnung am Dienstag in Amsterdam. Die in Kanada lebende Jugendliche kämpfe "mutig für die Rechte von Mädchen und Frauen in ihrem Heimatland", erklärten die Organisatoren.

Videospiel "Minecraft" soll in Freizeitparks zum Leben erweckt werden

Das enorm beliebte Videospiel "Minecraft" soll in mehreren Freizeitparks zum Leben erweckt werden. Wie der international tätige britische Freizeitparkbetreiber Merlin am Dienstag erklärte, sollen ab 2026 zunächst in Parks in den USA und Großbritannien Attraktionen aus der Welt des Videospiels mit den digitalen Bauklötzen umgesetzt werden. Grundlage dafür ist ein Abkommen im Umfang von umgerechnet gut 100 Millionen Euro zwischen Merlin und dem schwedischen "Minecraft"-Entwickler Mojang.

Textgröße ändern: