Deutsche Tageszeitung - Pariser Angreifer wirkte unruhig und soll Stimmen gehört haben

Pariser Angreifer wirkte unruhig und soll Stimmen gehört haben


Pariser Angreifer wirkte unruhig und soll Stimmen gehört haben
Pariser Angreifer wirkte unruhig und soll Stimmen gehört haben / Foto: ©

Der Messerangreifer vom Pariser Polizeipräsidium hat vor seiner Tat unruhig gewirkt und soll Stimmen gehört haben. Die Frau des 45-Jährigen sagte nach Angaben von Ermittlern vom Freitag aus, Michaël H. habe ein "ungewöhnliches und unruhiges Verhalten" an den Tag gelegt, bevor er im Hauptquartier vier Kollegen erstach und anschließend von einem Polizisten erschossen wurde.

Textgröße ändern:

Der Rundfunksender France Info berichtete unter Berufung auf Polizeikreise, der Täter habe nach Angaben seiner Frau vor der Attacke am Donnerstag "Visionen gehabt" und "Stimmen gehört". Der Vater von zwei Kindern im Alter von drei und neun Jahren war schwerhörig und galt als behindert.

Die Durchsuchung der Wohnung des Täters brachte nach Angaben der Ermittler keine Hinweise auf eine Radikalisierung. Der Informatiker, der in der Verwaltung des Polizeipräsidiums arbeitete, war vor 18 Monaten zum Islam konvertiert. Weitere Erkenntnisse erhofft sich die Polizei von der Auswertung seines Computers.

Eine Nachbarin in dem Ort Gonesse nordöstlich von Paris beschrieb den Mann als "sehr ruhig". Er sei regelmäßig zur Moschee gegangen, habe aber keine Anzeichen von Fanatismus gezeigt.

Die französische Regierung warnte vor Spekulationen über das Motiv des Täters. "Weil man Muslim ist, ist man noch lange kein Terrorist", sagte eine Regierungssprecherin. "Ein Übertritt zum Islam ist nicht automatisch ein Zeichen für eine Radikalisierung."

Nach Bekanntwerden des Übertritts zum Islam hatten viele Menschen den Täter in Online-Netzwerken als "Terroristen" und "Islamisten" bezeichnet. Viele zogen eine direkte Verbindung zu der Anschlagsserie in Frankreich, bei der seit 2015 mehr als 240 Menschen getötet wurden.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Bereits mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA

Durch den Sturm "Helene" sind im Südosten der USA nach jüngsten Behördenangaben mindestens 44 Menschen ums Leben gekommen. Straßen, Wohnhäuser und Geschäftsgebäude wurden beschädigt oder komplett zerstört, fast vier Millionen Haushalte in zehn Bundesstaaten waren am Samstagmorgen (Ortszeit) weiter ohne Strom. "Helene" schwächte sich zwar inzwischen ab, es drohten aber laut Hurrikanzentrum NHC weiter "katastrophale und potenziell lebensgefährliche" Überschwemmungen.

Mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA

Durch den Hurrikan "Helene" sind im Südosten der USA nach neuesten Angaben der Behörden mindestens 44 Menschen ums Leben gekommen. Mindestens 20 Todesopfer wurden demnach im Bundesstaat South Carolina gezählt, darunter zwei Feuerwehrleute. Zudem starben 15 Menschen in Georgia, sieben in Florida, ein Todesopfer gab es zudem in North Carolina und eines in Florida. Laut einer Vertreterin der Katastrophenschutzbehörde Fema wurden "über 600 Rettungsaktionen" ausgeführt. Im Nachbarland Mexiko starben durch Hurrikan "John" laut Medienberichten 13 Menschen.

Landtagsstreit in Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht

Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar verpflichtete am Freitagabend den Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD per einstweiliger Anordnung, einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Eine Debatte und Beschlussfassung darüber sei bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten möglich. Die Thüringer Verfassung treffe "keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen", entschied das Gericht.

Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie

Wegen der Ermordung eines alten Bekannten ihrer Familie aus Angst um ihre Ehe hat das Landgericht München I eine 52-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wertete das Gericht die Tat vom Januar 2023 als Mord aus Heimtücke. Havva S. wurde als voll schuldfähig eingestuft. Eine besondere Schwere der Schuld sah das Gericht nicht.

Textgröße ändern: