Harvard-Universität darf Minderheiten weiter bei Zulassung bevorzugen
Die Bevorzugung von Angehörigen ethnischer Minderheiten bei der Zulassung zur weltberühmten US-Universität Harvard ist laut einer neuen Gerichtsentscheidung zulässig. Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Massachusetts wies am Dienstag die Klage einer konservativen Organisation gegen diese Praxis zurück.
Richterin Allison Dale Burroughs befand, das Zulassungssystem der Universität sei zwar "nicht perfekt". Doch handle es sich um ein "sehr gutes" Verfahren, das den von der US-Verfassung gesetzten Maßstäben entspreche. Es befördere die "Diversität" in Harvard und damit "Toleranz" und gegenseitiges "Verständnis".
Die Klage gegen das Zulassungssystem in Harvard war von der Regierung von Präsident Donald Trump unterstützt worden. Geklagt hatte eine Organisation namens Studenten für Faire Zulassungen, die von dem konservativen weißen Aktivisten Edward Blum angeführt wird. Er kündigte Berufung gegen die Entscheidung der Bundesrichterin ein.
Blum hatte in seiner Klage nicht eine Benachteiligung weißer Studienbewerber, sondern von solchen asiatischer Herkunft angeprangert. Wenn über die Zulassungen allein aufgrund der Noten entschieden würde, gäbe es an der Harvard-Universität mehr Studenten asiatischer Abstammung, argumentierte er.
Das Prinzip der positiven Diskriminierung - in den Vereinigten Staaten als "affirmative action" bezeichnet - wird seit Jahrzehnten von US-Hochschulen angewendet, um vor allem afroamerikanischen und hispanischen Bewerbern den Studienzugang zu erleichtern. Diese Minderheiten sind an den US-Hochschulen bis heute unterrepräsentiert.
Der Aktivist Blum hatte in vergangenen Jahren bereits vergeblich gegen die Praxis der "affirmative action" an der University of Texas geklagt. Das Oberste Gericht der USA wies seine damalige Klage im Jahr 2016 ab und bestätigte, dass die gezielte Bevorzugung der Angehörigen von Minderheiten an den US-Hochschulen weiter praktiziert werden dürfe.
(Y.Leyard--DTZ)