Gericht: Kein Schadenersatz wegen "Mobbings" aufgrund von ostdeutscher Herkunft
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage eines Journalisten auf Entschädigung und Schmerzensgeld wegen mutmaßlichen "Mobbings" aufgrund seiner ostdeutschen Herkunft abgelehnt. Der Mann könne sich im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Mittwoch. Dieses sehe Entschädigungen bei Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer Weltanschauung vor.
Menschen mit ostdeutschen Herkunft seien aber weder Mitglieder einer ethnischen Gruppe noch Anhänger einer einheitlichen Weltanschauung, hieß es in dem bereits im August ergangenen Beschluss. Daher sei die Klage des stellvertretenden Ressortleiters eines Zeitungsverlags abgewiesen worden. Der Mann hatte dem Gericht zufolge 800.000 Euro gefordert.
Demnach machte der Kläger geltend, von zwei Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft "stigmatisiert und gedemütigt" worden zu sein. Auch einen Schadenersatzanspruch wegen erlittener Gesundheitsschäden erkannten die Richter nicht an.
Der Mann hätte seinen Arbeitgeber rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr des dadurch entstehenden hohen Schadens aufmerksam machen müssen. Da er dies nicht getan habe, entfalle eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers.
Das Urteil ist noch abschließend. Dagegen ist noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als nächste Instanz möglich.
(W.Budayev--DTZ)