Betreiber wehrt sich gegen Apothekenschließungen in Kölner Glukosefall
Der tödliche Glukosefall von Köln beschäftigt nun auch die Justiz: Nach der behördlich angeordneten Schließung von drei Apotheken will der betroffene Apothekenbetreiber mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Stadt Köln die Wiedereröffnung seiner Geschäfte erreichen. Der entsprechende Eilantrag sei am Sonntag beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Sie bestätigte damit einen Bericht des Kölner "Express".
Die Schließung der drei Apotheken hatten das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die Kölner Bezirksregierung am vergangenen Donnerstag veranlasst. Umgesetzt wurde sie durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln als unmittelbar zuständiger unterer Gesundheitsbehörde. Deshalb richtet sich der Eilantrag des Apothekers nun gegen die Stadt. Über den Antrag soll "zeitnah" entscheiden werden, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte.
Die Behörden hatten die Schließung des Apothekenverbunds mit dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bürger begründet. Eine schwangere 28-jährige Kölnerin war am 19. September gestorben, nachdem sie eine mit Gift versetzte Glukoselösung eingenommen hatte. Einen Tag später starb auch das Baby der Frau, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt hatten.
Die Traubenzuckerlösung stammte aus einer der nun geschlossenen Apotheken. Unklar ist derzeit weiterhin, ob die giftige Substanz der Glukose fahrlässig oder aber vorsätzlich zugesetzt wurde. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall gegen Unbekannt wegen eines Tötungsdelikts.
(N.Loginovsky--DTZ)