Deutsche Tageszeitung - Früherer Bahnmitarbeiter bestreitet Belästigungsvorwürfe vor Berliner Gericht

Früherer Bahnmitarbeiter bestreitet Belästigungsvorwürfe vor Berliner Gericht


Früherer Bahnmitarbeiter bestreitet Belästigungsvorwürfe vor Berliner Gericht
Früherer Bahnmitarbeiter bestreitet Belästigungsvorwürfe vor Berliner Gericht / Foto: ©

Ein früherer leitender Mitarbeiter der Deutschen Bahn hat vor einem Berliner Gericht Vorwürfe sexueller Belästigung zurückgewiesen. Beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Tiergarten bestätigte der 55-Jährige ehemalige Vertriebsleiter am Montag, er habe das mutmaßliche Opfer am fraglichen Tag Ende 2016 zwar in sein Büro gebeten. Anders als in der Anklage geschildert, habe er sie dort jedoch nicht belästigt. Er sprach lediglich von einer einvernehmlichen Umarmung.

Textgröße ändern:

Der 55-Jährige steht wegen Vorwürfen besonders schwerer sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Belästigung vor Gericht. Zwischen 2002 und 2016 soll er seine Machtposition als Vorgesetzter gegenüber vier Mitarbeiterinnen ausgenutzt haben und sexuell übergriffig geworden sein. Am Montag ging es zunächst um den Fall aus dem Jahr 2016. Die betroffene Frau sollte am selben Tag noch aussagen.

In ihrem Fall sowie einem weiteren Fall bestellte der Mann die Frauen laut Anklage unter einem dienstlichen Vorwand in sein Büro, küsste und begrapschte sie. In den anderen beiden Fällen soll er die Büros der Opfer hinter sich verriegelt und die Frauen angegriffen haben. Der Mann war damals als Teamchef von rund 15 Mitarbeitern bei der DB Netz AG angestellt, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn.

Die DB Netz AG erklärte, sie habe das Verfahren selbst angestoßen, indem sie gemeinsam mit den betroffenen Frauen Strafanzeige gestellt habe. Dem Mann wurde demnach kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende 2016 Hausverbot erteilt und fristlos gekündigt. Für den Prozess sind Termine bis November anberaumt.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bereits mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA

Durch den Sturm "Helene" sind im Südosten der USA nach jüngsten Behördenangaben mindestens 44 Menschen ums Leben gekommen. Straßen, Wohnhäuser und Geschäftsgebäude wurden beschädigt oder komplett zerstört, fast vier Millionen Haushalte in zehn Bundesstaaten waren am Samstagmorgen (Ortszeit) weiter ohne Strom. "Helene" schwächte sich zwar inzwischen ab, es drohten aber laut Hurrikanzentrum NHC weiter "katastrophale und potenziell lebensgefährliche" Überschwemmungen.

Mindestens 44 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA

Durch den Hurrikan "Helene" sind im Südosten der USA nach neuesten Angaben der Behörden mindestens 44 Menschen ums Leben gekommen. Mindestens 20 Todesopfer wurden demnach im Bundesstaat South Carolina gezählt, darunter zwei Feuerwehrleute. Zudem starben 15 Menschen in Georgia, sieben in Florida, ein Todesopfer gab es zudem in North Carolina und eines in Florida. Laut einer Vertreterin der Katastrophenschutzbehörde Fema wurden "über 600 Rettungsaktionen" ausgeführt. Im Nachbarland Mexiko starben durch Hurrikan "John" laut Medienberichten 13 Menschen.

Landtagsstreit in Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht

Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar verpflichtete am Freitagabend den Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD per einstweiliger Anordnung, einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Eine Debatte und Beschlussfassung darüber sei bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten möglich. Die Thüringer Verfassung treffe "keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen", entschied das Gericht.

Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie

Wegen der Ermordung eines alten Bekannten ihrer Familie aus Angst um ihre Ehe hat das Landgericht München I eine 52-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wertete das Gericht die Tat vom Januar 2023 als Mord aus Heimtücke. Havva S. wurde als voll schuldfähig eingestuft. Eine besondere Schwere der Schuld sah das Gericht nicht.

Textgröße ändern: