Schweden und Esten gedenken des Untergangs der "Estonia" vor 25 Jahren
25 Jahre nach dem Untergang der Autofähre "Estonia" in der Ostsee haben Schweden und Esten der mehr als 850 Todesopfer gedacht. Bei strömendem Regen legte die schwedische Kronprinzessin Victoria am Samstag Blumen vor dem Denkmal für die Opfer in Stockholm nieder. In Tallinn nahm die estnische Präsidentin Kersti Kaljulaid mit mehreren hundert Menschen an einer Gedenkzeremonie teil.
Schwedens Ministerpräsident Stefan Löfven sagte bei der Gedenkveranstaltung mit Überlebenden und Angehörigen der Todesopfer, das Unglück habe das Land erschüttert. Jeder Schwede kenne das Gefühl der Trauer.
Der Überlebende und frühere Abgeordnete Kent Härstedt kritisierte "die Verschwörungstheorien", die zu den Ursachen des Unglücks kursierten und forderte eine unabhängige internationale Untersuchung. "Die Zeit der Gerechtigkeit ist gekommen", sagte Härstedt. Keiner der Verantwortlichen sei bislang zur Rechenschaft gezogen worden, beklagte er.
In Estland fand neben der Veranstaltung in der Hauptstadt Tallinn, bei der die Präsidentin Blumen an einem Denkmal niederlegte, auch eine Zeremonie in der südlichen Stadt Voru statt. Dort war Ministerpräsident Juri Ratas zugegen. Auch in Estland forderten Angehörige weitere Ermittlungen sowie die Bergung der Opfer.
Die "Estonia" war am 28. September 1994 auf der Überfahrt von der estnischen Hauptstadt Tallinn nach Stockholm bei stürmischer See gesunken. Dabei starben in der Ostsee 852 Menschen, davon 501 Schweden und 285 Esten. Nur 137 Insassen überlebten. Der Untergang der Autofähre gilt als die größte zivile Schiffskatastrophe, seit die "Titanic" 1912 nach dem Zusammenstoß mit einem Eisberg sank. Bei der Suche nach der Ursache kam eine schwedisch-estnische Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass eine beschädigte Bugklappe, die auf offener See abriss, zu dem Unglück führte.
Im Juli hatte ein französisches Gericht Schadensersatzklagen gegen die deutsche Meyer Werft und den französischen Schiffsprüfer Bureau Veritas abgewiesen. Es liege kein Beweis für ein "schwerwiegendes Fehlverhalten" der beiden Unternehmen vor, urteilten die Richter. Damit blieb die Schuldfrage weiter ungeklärt.
(A.Stefanowych--DTZ)