Witwen haben in Frankreich keinen Anspruch auf Sperma des toten Mannes
Witwen haben in Frankreich auch weiterhin keinen Anspruch auf das Sperma ihres toten Mannes. Ein Gesetzesvorstoß, der die künstliche Befruchtung nach dem Tod des Partners erlauben wollte, scheiterte in der Nacht zum Freitag knapp in der Pariser Nationalversammlung. Die Gegner des Vorstoßes argumentierten mit dem Wohl des so gezeugten Kindes, das dann ein "besonders schweres Schicksal" trage.
Zahlreiche Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche (Die Republik in Bewegung, LREM) von Präsident Emmanuel Macron und Abgeordnete der Opposition hatten sich für die künstliche Befruchtung mit dem Sperma des verstorbenen Partners ausgesprochen. Sie betonten, einer Witwe werde eine "doppelte Trauer" auferlegt, wenn durch den Tod ihres Mannes auch noch ihr Kinderwunsch unerfüllt bliebe.
Das Parlament debattiert derzeit über ein Gesetzespaket der Regierung zur sogenannten Bioethik. Damit soll die künstliche Befruchtung erstmals allen Frauen offenstehen - auch Singles und Lesben. Die Initiatoren des nun gescheiterten Änderungsantrags halten es für ungerecht, dass sich eine Witwe künftig zwar mit dem Sperma eines Unbekannten befruchten lassen kann, aber nicht mit dem ihres eigenen Partners.
In Deutschland gab es in der Vergangenheit Fälle, in der Frauen vergeblich auf die Herausgabe des Spermas eines Verstorbenen klagten. In Belgien, Spanien und Großbritannien ist die künstliche Befruchtung "post-mortem" erlaubt.
(N.Loginovsky--DTZ)