Nachbarschaftsstreit um Nutzung eines Grundstückswegs vor dem Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (09.00 Uhr) über einen Streit zwischen Grundstücksnachbarn um die Nutzung eines Wegs, der über eines der Grundstücke führt. Die Bundesrichter müssen über die Klage von Eigentümern entscheiden, die - wie bereits seit Jahren - über diesen Weg unter anderem zu ihren Garagen gehen wollen. Strittig ist in dem Fall, ob sie das aufgrund des sogenannten Gewohnheitsrecht auch weiterhin dürfen. (Az. V ZR 155/18)
Die Nutzung des Wegs wurde von den früheren und zunächst auch von dem derzeitigen Eigentümer jahrelang geduldet. Ende 2016 beschloss der Grundstückseigentümer aber, den Durchgang stoppen zu wollen. Dagegen klagten die Nachbarn und bekamen vor dem Landgericht Aachen und dem Oberlandesgericht Köln auch Recht. Nach Ansicht des OLG sind sie aufgrund von Gewohnheitsrecht berechtigt, den Weg etwa für den Gang zu ihren Garagen oder zum Transport von Mülltonnen zu benutzen.
(Y.Ignatiev--DTZ)