23-Jähriger wegen Mordes mit Pflanzenschutzmittel zu neun Jahren Haft verurteilt
Im Prozess um eine tödliche Vergiftung mit einem Pflanzenschutzmittel hat das Landgericht in Lübeck einen 23-Jährigen am Donnerstag zu neun Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der Mann seinen Vermieter im Februar das Insektizid E605 in eine Flasche mit Alkohol geschüttet hatte. Das Opfer starb.
Hintergrund der Tat waren offenbar Streitigkeiten zwischen beiden Männern. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung zu maximal acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, die Nebenklage hatte eine lebenslange Haft gefordert.
Zwei 19-jährige Mitangeklagte verurteilte das Landgericht in der schleswig-holsteinischen Stadt wegen Nichtanzeigens eines geplanten Mordes zu Jugendstrafen von je einem Jahr auf Bewährung. Auch sie lebten als Mieter in dem Haushalt des Opfers. Sie hatten von den Plänen des 23-Jährigen gewusst, allerdings keinen Alarm geschlagen.
Der Angeklagte gestand vor Gericht die Tat in der Gemeinde Lütjensee grundsätzlich. Er bestritt zugleich aber, dass er den Mann habe töten wollen. Er habe ihm durch die Verabreichung der Substanz lediglich einen Denkzettel verpassen wollen. Laut Anklage hatte der Mann das Mittel in eine Flasche mit Alkohol geschüttet, die im Wohnzimmer stand. Das Opfer trank morgens daraus. Der Mann konnte noch den Rettungsdienst rufen, starb aber auf dem Weg in ein Krankenhaus.
Das Pflanzenschutzmittel E605 wird seit Jahrzehnten immer wieder bei zahlreichen, teilweise auch bekannteren Mordfällen und Mordserien verwendet. Die Flasche mit dem Pestizid stammte aus dem Haushalt des Opfers. E605 stört die Funktion des Nervensystems und führt zu Muskelkrämpfen und -lähmungen. Die Opfer sterben durch Atem- oder Herzstillstand.
Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil nach Angaben des Gerichtssprechers unmittelbar und verzichteten auf die Möglichkeit einer Revision. Es ist aber noch möglich, dass die Nebenklage Rechtsmittel einlegt. Diese darf ein Urteil aber nur aufgrund grundlegender juristischer Einwände anfechten. Allein die Forderung nach einem höheren Strafmaß wäre nicht ausreichend.
(Y.Ignatiev--DTZ)