EuGH-Verfahren zu Klagen wegen umgekippten heißen Kaffees auf einem Flug
In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird heute (09.30 Uhr) die Einschätzung des zuständigen Generalanwalts zu der Frage erwartet, ob eine Airline für Verbrühungen einer Passagierin durch einen während des Flugs umgekippten heißen Kaffee haftet. Die Luxemburger Richter müssen sich mit einer Schadenersatzklage einer Familie aus Österreich befassen, deren damals sechsjähriger Tochter der Kaffee vom ausgeklappten Abstelltisch auf die Brust kippte. (Az. C-532/18)
Die Familie verklagte die Fluglinie deshalb auf 8500 Euro Schadenersatz. Die Airline lehnte dies unter anderem mit der Begründung ab, dass kein Unfall vorliege, weil kein plötzliches und unerwartetes Ereignis zum Umkippen des Kaffeebechers geführt habe. Der Oberste Gerichtshof Österreichs legte den Fall dem EuGH vor. Das Gericht will wissen, ob es sich um einen die Haftung begründenden Unfall im Sinne des maßgeblichen Montrealer Übereinkommens für die Luftfahrtbranche handelt.
(O.Tatarinov--DTZ)