BGH prüft Verurteilung von Justizvollzugsbeamten wegen fahrlässiger Tötung
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.30 Uhr) die gegen zwei Justizvollzugsbeamte wegen fahrlässiger Tötung verhängten Bewährungsstrafen, weil sie einem Gefangenen Vollzugslockerungen gewährten. Der mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorbestrafte Mann verursachte bei einem Freigang einen Unfall, bei dem eine 21-jährige Frau ums Leben kam. Ob die Bundesrichter bereits heute ein Urteil verkünden, ist unklar. (Az. 2 StR 557/18)
Der Gefangene fuhr bei seinem Freigang ohne Führerschein und geriet in eine Polizeikontrolle. Er flüchtete und verursachte den Unfall. Er wurde deshalb wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Limburg wertete die Entscheidung der Beamten, ihm Vollzugslockerungen zu gewähren, als pflichtwidriges Handeln. Sie hätten dadurch den Tod der 21-Jährigen fahrlässig mitverursacht. Die beiden Beamten wurden deshalb zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Dem Fall wird eine grundsätzliche Bedeutung für die Gewährung von Vollzugslockerungen für Strafgefangene zugesprochen.
(N.Loginovsky--DTZ)