Bundesgerichtshof entscheidet in Nachbarschaftsstreit um drei Birken
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute ein Urteil in einem seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreit um drei hohe Birken auf einem von zwei aneinander grenzenden Grundstücken. Die Bundesrichter müssen darüber entscheiden, ob die 18 Meter hohen Bäume gefällt werden müssen. Es geht dabei um die Frage, ob Beeinträchtigungen durch Pollenflug oder herabfallende Zapfen und Blätter geduldet werden müssen. (Az. V ZR 218/18)
Der fünfte Zivilsenat des BGH befasst sich am Freitag zudem in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage gegen ein Eltern-Kind-Zentrum im Erdgeschoss einer Wohnanlage. Die Eigentümer einer Wohnung im ersten Stock verlangen, dass die Räume nicht weiter für das Zentrum genutzt werden dürfen. Dort werden unter anderem ein Minikindergarten, Deutschkurse für Eltern und offene Spielgruppen angeboten. In der Teilungserklärung für die Wohnanlage ist für die Räume allerdings ein "Laden mit Lager" vorgesehen. (Az. V ZR 203/18)
(N.Loginovsky--DTZ)