BGH prüft Schadenersatzklage im Skandal um mangelhafte Silikon-Brustimplantate
Der Skandal um mangelhafte Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers PIP beschäftigt heute erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH muss über eine Schadenersatzklage der AOK Bayern gegen den TÜV Rheinland entscheiden, der Silikonkissen mit einem Gütesiegel versehen hatte. Der BGH entschied im Juni 2017 allerdings bereits in einem ersten Fall, dass der Überwachungsverein nicht haften muss. (Az. VII ZR 151/18).
Die Bundesrichter prüfen jetzt in dem neuen Fall, ob es doch eine Anspruchsgrundlage für die Schadenersatzklage gibt. Der TÜV versah die Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implants Prothèses (PIP) zwischen 1997 und 2010 mit dem europäischen CE-Qualitätssiegel. Dann stellte sich jedoch heraus, dass der Produzent ein minderwertiges Industriegel für die Silikonkissen nutzte.
(W.Uljanov--DTZ)