23-Jähriger wegen Mordes mit Pflanzenschutzmittel in Lübeck vor Gericht
Wegen Mordes mit einem Pflanzenschutzmittel muss sich ein 23-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht im schleswig-holsteinischen Lübeck verantworten. Laut Anklage soll der junge Mann das hochgefährliche Insektizid E605 in eine Flasche mit Alkohol geschüttet haben, die im Wohnzimmer seines 56-jährigen Vermieters stand. Der Mann trank davon und starb.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft nahm der Beschuldigte mindestens billigend in Kauf, dass sein gesundheitlich angeschlagener älterer Vermieter das Gift trinken würde. Sie wirft ihm einen heimtückischen Mord vor. Ein mögliches Tatmotiv ging aus der Anklage zunächst nicht hervor. Der 23-Jährige lebte demnach mit im Haushalt des Opfers in der Gemeinde Lütjensee im Kreis Stormarn. Die Tat geschah im Februar.
Mitangeklagt sind ein junger Mann und und eine junge Frau im Alter von jeweils 19 Jahren. Auch sie lebten mit in dem Haushalt und sollen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von den Tatplänen des 23-Jährigen gewusst haben, ohne das Opfer oder die Behörden zu warnen. Ihnen wird das Nichtanzeigen einer geplanten Straftat zur Last gelegt. Für das Verfahren, das laut einem Gerichtssprecher am Freitagmorgen mit der Verlesung der Anklage begann, sind fünf Verhandlungstage angesetzt.
Das Opfer trank der Anklage zufolge am Morgen des 18. Februar aus der Flasche und merkte sofort, dass dem Alkohol etwas zugesetzt war. Der Mann rief den Rettungsdienst, der aber nichts mehr für ihn tun konnte.
Laut Gerichtsmedizinern erfolgte die Vergiftung mit dem berüchtigten Pflanzenschutzmittel E605. Dieses wurde seit Jahrzehnten immer wieder bei zahlreichen, auch bekannteren Mordfällen verwendet. Die Flasche mit dem hochgefährlichen Pestizid stammte aus dem Haushalt des Opfers. E605 stört die Funktion des Nervensystems und führt zu Muskelkrämpfen und -lähmungen. Die Opfer sterben durch Atem- oder Herzstillstand.
(A.Stefanowych--DTZ)