Fünfeinhalb Jahre Haft nach Vergewaltigung von Neunjähriger in Sachsen-Anhalt
Im Prozess um die Vergewaltigung eines neunjährigen Mädchens in Sachsen-Anhalt ist der Angeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dessau-Roßlau sprach den 27-Jährigen am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Damit blieb dem Kind, das nach Gerichtsangaben bis heute erheblich unter den psychischen Folgen der Tat leidet, eine Aussage im Prozess erspart.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Der Vertreter der Nebenklage hatte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige Anfang Juni das spielende Mädchen nahe den Elbwiesen in Roßlau überfallen und die Neunjährige missbraucht hatte. Zeugen gelang es damals, den mit einem Fahrrad flüchtenden Täter aufzuspüren und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Da in seinem Rucksack ein Butterflymesser gefunden wurde, wurde der Angeklagte auch wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer verbotenen Waffe verurteilt.
(O.Tatarinov--DTZ)