Anklage fordert lebenslange Haft in Prozess um Mord an Tramperin Sophia L.
Im Prozess um den Mord an der Tramperin Sophia L. hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Am Dienstag warf sie dem angeklagten Lastwagenfahrer in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht im bayerischen Bayreuth nach Angaben eines Gerichtssprechers vor, die 28-Jährige im Juni vergangenen Jahres nach einer Auseinandersetzung zunächst mit einem Werkzeug verletzt und wenig später erschlagen zu haben, um die Körperverletzung zu verdecken.
Die Verteidigung des geständigen 42-jährigen Angeklagten sprach sich für eine Verurteilung wegen Totschlags aus. Sie forderte dem Sprecher zufolge eine Strafe im oberen Bereich des Strafrahmens, der bei einem Totschlag ebi fünf bis 15 Jahren liegt. Der Anwalt der Eltern von Sophia, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnehmen, plädierte darauf, auch das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere zu prüfen. Das Urteil will das Gericht am Mittwoch kommender Woche fällen.
Strittig waren in dem Verfahren der genaue Ablauf der Ereignisse und das Motiv des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall ursprünglich als Mord zur Verdeckung einer Sexualstraftat angeklagt. Sie ging davon aus, dass der Lastwagenfahrer die Studentin während der Fahrt in seinem Lastwagen sexuell bedrängte oder missbrauchte und sie anschließend tötete, um dies zu verdecken.
Dagegen stand die Schilderung des geständigen Angeklagten, der ein Sexualdelikt abstritt. Seinen Angaben nach hatte es zwischen ihm und dem Opfer während des Halts auf einem Rasthof Streit um einen angeblich gestohlenen Brocken Haschisch gegeben, in dessen Verlauf die Frau ihn ins Gesicht schlug. Er habe sie dann spontan aus Wut niedergeschlagen. Nach einer Unterbrechung habe er sie dann erneut geschlagen, als die Verletzte unvermittelt sein Bein umfasst habe.
Nach der Beweisaufnahme sah auch die Anklage laut Gerichtssprecher keine hinreichenden Beweise für eine Sexualstraftat, wenngleich ein möglicher sexueller Hintergrund des tödlichen Konflikts weiterhin in Betracht komme. An die Stelle der Verdeckung eines Sexualdelikts trat für sie das Mordmotiv der Verdeckung einer Körperverletzung.
Laut Schilderung des Angeklagten hatte er die trampende Sophia in Leipzig mitgenommen. Nach der Tat auf einem Rastplatz nahm er die Leiche in seinem Lastwagen weiter auf seinem Weg in Richtung Marokko mit. In Spanien legte er sie dann ab und versuchte, sie zu verbrennen.
(A.Stefanowych--DTZ)