Deutsche Tageszeitung - Keine Schuldsprüche nach Brandkatastrophe in "Geisterschiff" in Oakland

Keine Schuldsprüche nach Brandkatastrophe in "Geisterschiff" in Oakland


Keine Schuldsprüche nach Brandkatastrophe in "Geisterschiff" in Oakland
Keine Schuldsprüche nach Brandkatastrophe in "Geisterschiff" in Oakland / Foto: ©

Der Prozess um die Brandkatastrophe bei einer Techno-Party in Oakland 2016, bei der 36 Menschen starben, ist ohne Schuldspruch zu Ende gegangen. Dies gab die zuständige Richterin am Donnerstag in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien bekannt. Vor Gericht mussten sich der Betreiber des "Geisterschiff" genannten Künstlerhauses sowie dessen künstlerischer Leiter verantworten.

Textgröße ändern:

Den beiden Männern wurde von der Anklage fahrlässige Tötung vorgeworfen, bei einem Schuldspruch drohten ihnen jeweils 39 Jahre Haft. Nach fünfmonatiger Verhandlung endete der Prozess am Donnerstag aber nun ohne Urteil. Der künstlerische Leiter Max Harris wurde von der Jury für unschuldig erklärt und von allen Anklagepunkten freigesprochen. Beim Betreiber Derick Almena konnten sich die zwölf Geschworenen nicht einigen.

Die Geschworenen befanden sich bei Almena in einer "hoffnungslosen Sackgasse", wie Richterin Trina Thompson feststellte. Deshalb habe sie einen Freispruch aussprechen müssen. Die Anklage soll nun innerhalb eines Monats erklären, ob sie einen neuen Prozess gegen Almena beantragen will.

Der verheerende Brand war Anfang Dezember 2016 während einer Techno-Party im "Geisterschiff" ausgebrochen. In dem ehemaligen Lagerhaus gab es weder Rauchmelder noch Sprinkler. Die meisten Opfer waren Jugendliche oder junge Erwachsene. Die genaue Brandursache konnte von den Ermittlern nie geklärt werden. Die Hypothesen gingen von einem Fehler in der Stromanlage über Kerzen bis zu einer Zigarette.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof verhandelt über Rückzahlung von Bankgebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Rückzahlung von Bankgebühren. Konkret geht es um die Kosten für die Führung eines Girokontos und die Girocard. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt erhob ab 2018 bei einem Bestandskunden Gebühren und informierte ihn im Oktober 2017 darüber. (Az. XI ZR 139/23)

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft

Nach dem Tod einer 76 Jahre alten Frau im bayerischen Hammelburg ist ihr 81 Jahre alter Partner wegen Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Es sei davon auszugehen, dass der Mann für den Tod seiner Partnerin verantwortlich sei, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken am Montag in Würzburg mit.

Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern

Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: