Ermittlungen nach Gasexplosion in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ihre Ermittlungen gegen vier Verantwortliche nach einer Gasexplosion mit zwei Toten im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen eingestellt. Die Mitarbeiter einer Baufirma und einer Leitungsbetreiberin müssen sich nicht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Zwar hätten sie Sicherungspflichten missachtet, es wäre jedoch sehr wahrscheinlich auch zu einem Unglück gekommen, wenn sie diese befolgt hätten.
Am 23. Oktober 2014 war bei Bauarbeiten in Ludwigshafen eine Gaspipeline explodiert. An der beschädigten Stelle entstand eine etwa hundert Meter hohe Flammensäule. Durch die Explosion wurden zwei Mitarbeiter der Baufirma getötet, vier weitere Arbeiter wurden verletzt. Zudem wurden durch die Hitze der Flammensäule mehrere Anwohner und Passanten im Umkreis von 300 Metern verletzt sowie zahlreiche Gebäude und Autos beschädigt.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelte gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Leitungsbetreiberin sowie den Bauleiter und den Vorarbeiter der Baufirma unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Bei den Ermittlungen seien sechs Sachverständige und zwölf Gutachten hinzugezogen worden.
Ursache für den Gasaustritt waren demnach zwei Perforationen der Pipelinewand durch eine Sicherheitswand, die bei den Bauarbeiten eingebracht wurde. Die Sicherheitswand wurde von einem Bagger in die Erde getrieben, ohne dass die Verantwortlichen genau wussten, wie die Pipeline unterirdisch verläuft. Die Sicherheitspflichten bei Tiefbauarbeiten an Gaspipelines seien dadurch verletzt worden. Die Leitung hätte erst freigelegt werden müssen.
Dennoch wäre es zu einem Unglück gekommen, denn bei der Untersuchung des Rohrabschnitts wurden an der Rohrinnenseite massive Schäden festgestellt. Normalerweise sind die Wände von Gashochdruckleitungen 8,8 Millimeter dick. In diesem Fall seien sie teilweise weniger als einen Millimeter dick gewesen. Es seien Mulden innerhalb des Rohrs entstanden. Das sei für die Beschuldigten zum Unglückszeitpunkt nicht erkennbar gewesen.
Ein weiterer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass es auch dann zu einem Gasaustritt gekommen wäre, wenn die Pipeline vor Befestigung der Sicherheitswand freigelegt worden wäre. Wegen der zu dünnen Rohrwände und eines fehlenden Erdgegendrucks hätte es wahrscheinlich mindestens eine undichte Stelle an der dünnsten Stelle des Rohrs gegeben. Selbst wenn die Pipeline freigelegt worden wäre, wäre es durch den Gasaustritt am Ende wahrscheinlich zu einem Unglück mit einem Schaden im vergleichbarem Ausmaß gekommen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)