Lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung für Angeklagte in Lügde-Prozess
Im Prozess um den massenhaften Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde hat das Landgericht Detmold die beiden geständigen Angeklagten am Donnerstag wegen hunderter Taten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 56-jährige frühere Dauercamper Andreas V. erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, der 34-jährige Mario S. von zwölf Jahren. Außerdem ordnete die Strafkammer für beide Männer die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.
V. und S. gelten als Haupttäter der jahrelang unentdeckt gebliebenen Missbrauchsserie, die nach ihrem Bekanntwerden Ende Januar bundesweit Entsetzen auslöste. Nach Gerichtsangaben wurde V. wegen 223-fachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und 62-fachen Kindesmissbrauchs verurteilt. Die Strafe gegen V. erging wegen 48-fachen schweren Kindesmissbrauchs und 99-fachen sexuellen Missbrauchs. Dazu kamen jeweils einige andere Delikte wie die Herstellung kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung.
Das Urteil im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde-Elbrinxen fiel am elften Verhandlungstag. In den vergangenen zehn Wochen hatte die Detmolder Jugendschutzkammer 33 Zeugen, darunter 16 Opfer und zwölf Angehörige, vernommen. Die Anklage forderte im Prozess 14 Jahre Haft für V., zwölfeinhalb Jahre Gefängnis für S. sowie Sicherungsverwahrung für beide.
Die meisten Zeugenvernehmungen fanden in der Verhandlung aus Opferschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: Der Großteil der Opfer war zu den Tatzeiten zwischen drei und 14 Jahre alt. Die Missbrauchsserie von Lügde gilt wegen polizeilicher Ermittlungspannen und Behördenversagens als einer der größten Skandale der vergangenen Jahre. Unter anderem verschwand bei der Polizei Lippe Beweismaterial. Auch das Verhalten von Jugendämtern im Tatzeitraum wurde scharf kritisiert.
(A.Stefanowych--DTZ)