Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Polizist wegen tödlichen Schusses auf Kollegen
Wegen eines tödlichen Schusses auf einen Polizisten im Bonner Polizeipräsidium hat das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag einen 23-jährigen Ex-Beamten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer hielt den inzwischen aus dem Polizeidienst ausgeschiedenen Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der genaue Hergang des fatalen Geschehens vor einem Schießtraining mit scharfen Waffen konnte aber in dem Prozess nicht restlos geklärt werden. Als Bewährungsauflage muss der frühere Polizist 3000 Euro an die Polizeistiftung zahlen. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
Das Landgericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine geringere Strafe für den 23-Jährigen, nannte aber keine konkrete Forderung. Freiheitsstrafen können nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie zwei Jahre nicht überschreiten.
Der angeklagte Ex-Polizist hatte im vergangenen November unmittelbar vor einem Einsatztraining mit scharfen Waffen einem gleichaltrigen Kollegen im Polizeipräsidium Bonn in den Hals geschossen, dieser starb später an seinen Verletzungen. Die Abläufe blieben in dem Bonner Verfahren strittig. Der Beschuldigte sprach von einem tragischen Unfall bei der Vorbereitung auf das Training, bei dem sich ein Schuss gelöst habe.
Die Staatsanwaltschaft machte hingegen geltend, der heutige Ex-Beamte habe wohl absichtlich auf den Nacken des vor ihm gehenden Kollegen gezielt - allerdings in der irrigen Annahme, noch eine unechte Trainingswaffe in Händen zu halten. Kurz vor dem tödlichen Schuss im Bonner Präsidium hatten beide Beamte in Sankt Augustin bei Bonn an einem Antiterrortraining teilgenommen, bei dem sie mit nicht funktionsfähigen Waffen ausgestattet waren.
Prozesse wegen fahrlässiger Tötung finden in der Regel vor Amtsgerichten statt. In diesem Fall hatte die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht erhoben, weil sie dem Verfahren besondere Bedeutung beimaß.
(A.Nikiforov--DTZ)