Anklage fordert drei Jahre Haft für tödlichen Schuss auf Polizisten in Bonn
Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Polizisten vor einem Schießtraining hat die Staatsanwaltschaft vor dem Bonner Landgericht am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Wie ein Gerichtssprecher in der nordrhein-westfälischen Stadt weiter mitteilte, sprach sich die Verteidigung des angeklagten Kollegen zugleich für eine geringere Strafe aus, nannte aber keine konkrete Forderung. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
Der angeklagte 23-jährige Polizist hatte im November unmittelbar vor einem Einsatztraining mit scharfen Waffen einem gleichaltrigen Kollegen in den Hals geschossen, dieser starb später an seinen Verletzungen. Die Abläufe sind strittig. Der Beschuldigte sprach von einem tragischen Unfall bei der Vorbereitung auf das Training.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Beamte wohl absichtlich auf den Nacken des vor ihm gehenden Kollegen zielte - allerdings in der irrigen Annahme, noch eine unechte Trainingswaffe in Händen zu halten. Unmittelbar zuvor hatten beide Beamte bereits an einem Antiterroreinsatztraining teilgenommen, bei dem sie mit nicht funktionsfähigen Waffen ausgestattet waren.
(A.Nikiforov--DTZ)