Österreichisches Gericht gibt von Kuhherde getöteter Deutschen Mitschuld
Fünf Jahre nach einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hat ein Gericht in Österreich eine Mitschuld der bei dem Zwischenfall verstorbenen deutschen Urlauberin festgestellt. "Die Touristin hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde darstellen", zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA am Dienstag den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck, Wigbert Zimmermann. Die 45-jährige Hundehalterin habe zudem die Warnschilder des Landwirts nicht beachtet und sei "im Abstand von nur einem bis zwei Meter an den Kühen vorbei".
Im Juli 2014 war die deutsche Urlauberin mit ihrem Hund im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, in Tirol spazieren gegangen. Als sie an einer Viehherde mit Kälbern vorbeikam, wurde sie von einer Kuh umgestoßen und tödlich verletzt. Ihr Witwer und ihr Sohn hatten den Bauern auf Schadenersatz verklagt.
Nach einem erstinstanzlichen Urteil vom Februar musste der Landwirt den beiden Männern rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von insgesamt 1500 Euro zahlen. Das Urteil vom Dienstag gab dem Opfer zu 50 Prozent eine Mitschuld und sieht eine Kürzung der Ansprüche auf 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro für den Witwer sowie 24.000 Euro und eine monatliche Rente von 180 Euro für den Sohn vor.
Das OLG sah die grundsätzliche Haftung des Bauern nach wie vor für gegeben. Ihm sei bewusst gewesen, dass seine Mutterkühe sensibel und aggressiv auf Hunde reagieren. Das bloße Aufstellen eines Warnschildes sei daher nicht ausreichend gewesen. Der Landwirt hätte den neuralgischen Teil des Weges auf einer Länge von rund 500 Metern abzäunen müssen.
Der Fall hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil die Landwirte des beliebten Urlaubsgebietes einen Präzedenzfall mit Konsequenzen für Tourismus und Landwirtschaft fürchteten.
(P.Vasilyevsky--DTZ)