Bundesgerichtshof verhandelt über Schutzpflichten von Wohnheimbetreiber
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute (10.00 Uhr) über die Schutzpflichten eines Heimbetreibers. Die heute 50-jährige Klägerin ist geistig behindert und lebt in einem Wohnheim in Bremen. Problemlos konnte sie früher mehrfach allein baden. Im April 2013 ließ sie aber derart heißes Wasser in die Sitzbadewanne ein, dass sie schwerste Verbrühungen an beiden Füßen und Unterschenkeln erlitt.
Wegen verschiedener Komplikationen bei der Behandlung ist die Frau inzwischen auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Heimbetreiber hätte nach ihrer Ansicht die Wassertemperatur begrenzen müssen.
(O.Tatarinov--DTZ)