Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft in Prozess um Chemnitzer Messerangriff
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff in Chemnitz vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Alaa S. habe sich des gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Montag in seinem Plädoyer.
Er sieht die Anklagevorwürfe gegen den 24-Jährigen als voll erwiesen an, wie eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz sagte. Die Anklage wirft dem Syrer Alaa S. vor, Ende August vergangenen Jahres in Chemnitz gemeinsam mit einem anderen, noch flüchtigen Tatverdächtigen den 35-jährigen Daniel H. erstochen zu haben.
Die beiden Männer sollen am Rande des Stadtfests während eines Streits mehrfach mit Messern auf H. eingestochen haben. Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Zudem sollen die Angeklagten einen weiteren Mann durch einen Stich in den Rücken verletzt haben. Der damals verletzte Zeuge sowie die Mutter und die Schwester von Daniel H. treten im Prozess als Nebenkläger auf.
Am Donnerstag wird das Urteil erwartet. Zuvor sollen noch die Nebenklagevertreter und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Die Verteidigung von Alaa S. machte schon zu Beginn des Verfahrens im März deutlich, dass es aus ihrer Sicht an handfesten Beweise gegen ihren Mandanten mangle.
Verhandelt wird der Prozess im Oberlandesgericht in Dresden. Das Landgericht Chemnitz begründete dies mit dem großen öffentlichen Interesse und den Sicherheitsanforderungen.
Die Gewalttat hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Auch die AfD und Pegida hatten versucht, den Fall für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)