Verwaltungsgericht prüft Aufnahme von Mädchen in Berliner Knabenchor
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt heute (10.00 Uhr) darüber, ob ein Mädchen in den bisher nur aus Jungen bestehenden Domchor aufgenommen werden muss. Die Neunjährige klagte gegen die Entscheidung, sie nicht in den reinen Knabenchor aufzunehmen. Sie macht unter anderem geltend, dass die Zugangsbeschränkung auf Jungen sie unzulässig diskriminiere. (Az. VG 3 K 113.19)
Der Domchor erklärte laut Gericht dagegen, dass die Entscheidung nicht in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen sei. Sie wäre vielmehr aufgenommen worden, wenn sich die Auswahlkommission von ihrer außergewöhnlichen Begabung hätte überzeugen können und ihre Stimme dem Klangbild eines Knabenchors entsprochen hätte. In dem Fall könnte bereits am Freitag ein Urteil fallen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)