Missachtung der Rettungsgasse soll schärfer geahndet werden
Härtere Strafen für die Blockade von Rettungsgassen, besserer Schutz von Radfahrern und mehr Privilegien für Fahrgemeinschaften: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung nach eigenen Angaben die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und gleichzeitig klimafreundlichere Mobilität fördern. In Kraft treten sollen die Änderungen noch in diesem Jahr.
Wie das Verkehrsministerium am Donnerstag mitteilte, soll die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits am kommenden Montag in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gehen. Es gebe "einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen", sagte Scheuer der "Bild"-Zeitung. Für die Mobilität der Zukunft müssten "jetzt notwendige Anpassungen" vorgenommen werden.
Bei Rettungsgassen soll künftig das unerlaubte Nutzen des eigentlich für die Einsatzkräfte reservierten Fahrwegs genauso verfolgt und geahndet werden können wie das Nichtbilden der Notfallspur. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro - und außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Zuletzt waren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, etwa weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten oder Schaulustige das Durchkommen behinderten und die Retter teils sogar beschimpften.
"Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird - denn hier geht es um Leib und Leben", erklärte Scheuer. "Mit unserer notwendigen StVO-Novelle werden wir auf die Länder zugehen", kündigte der Minister an. Die Länder müssen der Änderungsverordnung im Bundesrat zustimmen.
Geplant ist zudem, die Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe und auf Geh- oder Radwegen empfindlich zu erhöhen. Statt wie bislang zwischen 15 und 30 Euro sollen künftig 100 Euro fällig werden. Die Erhöhungen werden nach Angaben des Verkehrsministeriums noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen.
Außerdem sollen Fahrgemeinschaften und E-Tretroller in Städten künftig Busspuren befahren dürfen. Für Autos mit mindestens drei Menschen an Bord soll dafür eigens ein Verkehrszeichen geschaffen werden, das die Fahrt auf den Sonderfahrstreifen freigibt.
Wenn Autofahrer künftig innerorts Radfahrer oder E-Tretrollerfahrer überholen, müssen sie dem Entwurf zufolge einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten; außerhalb von Ortschaften sind es zwei Meter. Bislang schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
In dem Entwurf ist auch ein grüner Abbiegepfeil an Ampeln vorgesehen, der allein für Radfahrer gilt. Scheuer hatte im Mai angekündigt, er werde zugunsten des Radverkehrs eine Reihe von Regeln und Förderbedingungen "prüfen und anpassen".
Kritik an den Plänen äußerte die FDP. "Ob die neuen Regeln zu Busspuren einen Praxistest bestehen, ist fragwürdig", sagte Oliver Luksic, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Denn neben der Kontrolle bleibe auch die Frage offen, "ob Busse nicht blockiert werden".
Auf Zustimmung stoßen bei den Liberalen hingegen die Vorschläge zu den Rettungsgassen. "Sicherheit geht vor", sagte Luksic. Deshalb sei es "richtig, dass Verstöße gegen die Rettungsgasse teurer werden". Rettungsdiensten und Feuerwehren dürfe der Weg zu Unfallstellen nicht versperrt sein.
(P.Vasilyevsky--DTZ)