Polizist bestreitet nach tödlichem Schuss auf Kollegen in Bonn Tatablauf
Im Prozess gegen einen Polizisten, der im vergangenen November im Polizeipräsidium Bonn aus Versehen einen Kollegen erschossen haben soll, hat der Angeklagte den von der Staatsanwaltschaft geschilderten Tatablauf bestritten. Er habe nicht auf das spätere Opfer geschossen und dabei eine ungefährliche Übungswaffe mit seiner scharfen Pistole verwechselt, erklärte der 23-jährige Polizist am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Bonner Landgericht über seinen Anwalt.
Vielmehr habe sich vor dem tödlichen Schuss eine scharfe Dienstwaffe in seinem Beinholster verklemmt. Als er die Waffe überprüft habe, sei er offenbar an den Abzug gekommen, und der tödliche Schuss habe sich gelöst.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Der Mann soll nach ihrer Darstellung am Tattag mit dem späteren Opfer zunächst an einem Schießtraining auf einem Bundespolizeigelände teilgenommen haben. Diese Übungen sollen mit Trainingswaffen absolviert worden sein, mit denen eine Schussabgabe nicht möglich ist.
Später im Bonner Polizeipräsidium soll der Angeklagte dann einen Schuss aus seiner scharfen Dienstwaffe auf seinen Kollegen abgeben haben - in der irrtümlichen Annahme, er halte eine Trainingswaffe in der Hand. Das Opfer starb am 10. Dezember an den Folgen eines Halsdurchschusses.
(W.Uljanov--DTZ)