Prozess wegen mutmaßlichen Mädchenmords in Berlin kurz nach Beginn unterbrochen
Beim Prozessauftakt fast 13 Jahre nach dem mutmaßlichen Mord an der Berliner Schülerin Georgine K. ist die Verhandlung kurz nach Beginn unterbrochen worden. Die Anwälte des Tatverdächtigen Ali K. rügten am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht, die Gerichtsbesetzung sei ihnen zu spät mitgeteilt worden, und beantragten erfolgreich die Unterbrechung. Der 44-jährige Angeklagte soll die 14-jährige Georgine im September 2006 vergewaltigt und getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Georgine auf ihrem Heimweg von der Schule abgefangen, in seinen Keller in Berlin-Moabit gelockt, sie dort mit einem Metallgegenstand bewusstlos geschlagen und vergewaltigt haben. Aus Angst vor Entdeckung soll er das Mädchen laut Anklage anschließend erwürgt und aus dem Keller weggebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung und Mord vor. Die Leiche des Mädchens wurde bis heute nicht gefunden.
Das Mädchen war zuletzt am Tattag, dem 25. September 2006, an einer Bushaltestelle in Berlin-Moabit gesehen worden und dann spurlos verschwunden. Die folgenden Ermittlungen verliefen ergebnislos, obwohl die Polizei fast 300 Hinweisen nachging und 2009 auch mit sogenannten Mantrailerhunden nach der Jugendlichen suchte.
Der Tatverdächtige wurde bereits 2013 wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen im Keller seiner Wohnung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. 2017 geriet er dann im Fall Georgine in Verdacht. Durch aufwändige Ermittlungen konnte der Mann schließlich überführt und festgenommen werden.
Gegenüber einem verdeckten Ermittler soll K. die Tat gestanden haben. Außerdem zeigen Funkzellenauswertungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass sein Handy zum potenziellen Tatzeitpunkt in derselben Funkzelle gewesen sein soll wie Georgines Handy. Er befindet sich seit Dezember 2018 in Untersuchungshaft.
Der Prozess soll nach der Unterbrechung am Mittwoch kommender Woche fortgesetzt werden, wie der Vorsitzende Richter Peter Faust verkündete. Damit haben die Anwälte des Angeklagten die gesetzlich vorgeschriebene Woche Zeit, um die Gerichtsbesetzung zu prüfen. Für die Hauptverhandlung sind mehr als 20 Verhandlungstage bis November vorgesehen.
(W.Uljanov--DTZ)